Gräfenberg und Turmberg

Wann ist ein GG ein GG? (2)

Der erste Teil meines Kommentars zur aktuellen Entwicklung des Grossen Gewächses nach VDP-Statut litt unter einem Mangel an Meinung. Das ist beim zweiten Teil nicht der Fall: Als ich dieses Jahr aus Wiesbaden abreiste, hatte ich ein leichtes Grummeln im Bauch. Das lag nicht an der Qualität der gezeigten Weine, eher an Bezeichnungen und Präsentationsform. Das GG läuft wie geschmiert, aber mittlerweile zu oft in die falsche Richtung.

Eines Vorweg: Ich bin weder Gegner noch Lobbyist des Grossen Gewächses nach VDP-Konzept. Wer alle Artikel aus den letzten elf Jahren zum Thema liest, wird zum Schluss kommen: erst war er skeptisch, dann hat er sich damit angefreundet. Der VDP hat das Thema gründlich getackelt und sich nicht gescheut, Fehlentwicklungen zu analysieren und, wo nötig, gegenzusteuern. Das Grundprinzip ist einfach: 1. Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität und an der Spitze der Lagenpyramide steht die Grosse Lage. 2. Es gibt nur einen trockenen Wein aus dieser Lage und das ist das Grosse Gewächs. Doch ‚nur‘ ist das Detail, in dem der Teufel steckt. Es nennt sich ‚Lagenverbrauch‘ – GG als trockener Wein, nichts daneben und erst recht nichts darüber.

GG-Klassifikation – Work in Progress

Er wünsche sich ein gewisses Maß an Wohlwollen von den Kommentatoren, sagte mir ein Regional-Vorsitzender des VDP dieser Tage, als wir die aktuelle Situation erörterten, schließlich sei das GG ein kompliziertes System, das ständiger Feinjustierung unterliege. Anfängliche Ausnahmen waren begründet, der Regelbetrieb ist immer noch nicht erreicht. Und ja, Wohlwollen darf der VDP einfordern, aber das heißt nicht, dass man sich jeden Kommentars enthält.

Irgendwann hatte es aus dem VDP geheißen, 2016 werde der erste Jahrgang ohne Ausnahmen sein. Das hat nicht geklappt. Tatsächlich sind heute noch Ausnahmegenehmigungen in Kraft, aus verständlichen Gründen. Mit der Weinrechtsreform von 1971 wurden in Deutschland etliche Lagen zusammengelegt. Meist wurden die schwächeren Nachbarlagen dem Star des Ortes zugeschlagen. Als der VDP seine Lagen klassifizierte, erklärte er zunächst alle berühmten Lagen zu GG-Lagen. Später führten einige Regionalverbände die Erste Lage ein und nutzten das auch zu einer qualitätsfördernden Maßnahme: Große Lagen, die besonders viel 71er-Zuwachs erhalten hatten, wurden teils zu Ersten Lagen, mit dem Ziel die besten Parzellen wiederum zu GG-Lagen zu deklarieren. Für eine Übergangszeit durften dazu Lagen gleichzeitig Premier und Grand Cru sein. In Franken zum Beispiel betraf das gleich alle drei international bekannten Weinberge: Den Lump, den Julius-Echter-Berg und den Würzburger Stein.

Namenszusatz – Verwirrung vorprogrammiert

Die Escherndorfer Winzer steckten ein Filetstück ab, nannten dieses ‚Escherndorfer am Lumpen 1655‘ und ließen sich die Bezeichnung als Marke eintragen. Der Vorteil war die Geschwindigkeit. Das ging sofort. Der Nachteil war, dass diese GGs Markenweine mit Fantasienamen sind, keine offiziellen Lagenweine, denn Lagen (auch Ex-Lagen) sind nicht als Marke schützbar. Dazu obliegt es alleine dem VDP sicherzustellen, dass auch wirklich nur Trauben aus der definierten Subzone des Lumpen in die Flasche kommen. Die in den anderen beiden Lagen begüterten VDP-Betriebe wählten den Weg über das neue EU-Werkzeug der geschützten Ursprungsbezeichnung. Der Vorteil ist, dass die g.U.-Definition neben der exakten Lage auch noch Vorgaben über Handlese, Höchstertrag, Rebsorten und sogar Kellertechnik voraussetzen darf. Der Nachteil: es hat ewig gedauert. Der EU-Teil ist immerhin fertig, jetzt muss der bayrische Amtsschimmel noch einmal wiehern, dann ist es endlich geschafft. Die entsprechende Ausnahmeregel für Stein und Julius-Echterberg musste deswegen bis in den gegenwärtigen Jahrgang verlängert werden. Der VDP hat dies leider nicht proaktiv kommuniziert.

Der Stein ist auch ein gutes Beispiel für ein weiteres Problem der Kategorie Missverständnis. Juliusspital und Hofkeller machen ein Stein GG, das Bürgerspital eines Namens Stein-Hagemann. Je enger die Herkunft! Also müsste Kleinstlagen-Hagemann nach VDP-Idee besser sein, als der JuSpi-Stein. Irrtum. Das Stein-Hagemann-GG heißt so zu Ehren des Vorbesitzers der Herkunftsflächen – und schon in Vor-GG-Zeiten war der beste BüSpi-Stein-Wein nach diesem benannt. Es handelt sich nicht um eine Parzelle. Mit der g.U. wird dieser Name aufgegeben. Ich würde mir trotzdem vom VDP wünschen, dass er solche Missverständnisse durch kritisches Hinterfragen jedes Namenszusatzes vermeidet.

Alles eine Frage der Kommunikation

Und dann ist da der Wein, der mir das Schreiben dieses Textes versüßt hat.

Bürgerspital, Würzburger Stein-Harfe, Silvaner Großes Gewächs, 2015, Franken. In der Nase Stroh und getrocknete Kräuter mit etwas Aprikose. Am Gaumen ist der Wein opulent, ausladend, so mächtig, dass er die 14,5 Prozent Alkohol (die für mächtig Druck sorgen) locker ummantelt. Cremig, zurückhaltend gelbfruchtig, sehr trocken – der Wein ist eher schwelgerisch als mineralisch-straff. Weißwein für den Abend vorm Kamin, ohne Gerbstoffe oder Bittertöne (auch nicht vom Alkohol) und trotzdem sehr komplex. Umwerfend.

Würzburger Stein-Harfe ist tatsächlich eine eigene Lage nach deutschem Weingesetz. Zwischen Ur-Stein (der steile West-Teil, der bald als g.U. unter dem Namen Stein-Berg sein Comeback feiert) und den zugeschlagenen Schalksberg und Lindleinsberg (der flachere Ostteil des heutigen Steins, der ´71 eingemeindet wurde und als Würzburger Stein Erste Lage fortbesteht) liegt die eigenständige Lage ‚Stein-Harfe‘. Diese befand sich schon 1971 im Alleinbesitz des Bürgerspitals und die 71er-Reform hatte keinen Durchgriff auf Monopol-Lagen. Also blieb sie unangetastet. Wer heute von Würzburg zur Steinburg hochschaut und denkt, vor ihm liege der Stein, der irrt. Vor ihm liegen die beiden Würzburger Lagen Stein und Stein-Harfe. Auch hier täte etwas mehr Kommunikation gut: der simple Zusatz ‚Monopol‘ oder ‚Lage im Alleinbesitz‘ sorgte ohne weitere Nachfrage für Aufklärung.

Hat man das Prinzip einmal verstanden, gibt es also auch an vordergründig merkwürdigen GGs wie der ‚Meerspinne im Mandelgarten‘ nichts auszusetzen. Der Mandelgarten startete als Große Lage, wurde 2015 aber zur Ersten Lage degradiert. Im Gegenzug wurde die Meerspinne in die Lagenrolle eingetragen und zur Großen Lage erklärt. Die Gesamtfläche Grand Cru reduziert und getreu dem Motto ‚je enger die Herkunft…‘ das Filetstück als Grosse Lage ausgewiesen. Das finde ich gut! Diese Form der Feinjustierung bewahrt den Verbraucher vor mittelmäßigen GGs und öffnet keine Hintertür zum Zweitwein, wie der rheinhessische Sonderweg des ‚Ortswein aus ersten Lagen‘. Die Pfälzer sind in jeder Hinsicht vorbildlich, bis auf eine Ausnahme: Kastanienbusch Köppel ist ein GG aus einer Parzelle im Kastanienbusch. Der ist aber selbst eine Grosse Lage, mithin wäre der Köppel das bessere GG (aus noch enger abgegrenzter Herkunft). Eigentlich soll wohl der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Kastanienbusch für seine Gesteinsart ‚vom Rotliegenden‘ berühmt ist, der Köppel aber auf Buntsandstein fußt – eher geschludert als geschummelt. 

Taschenspielertricks für mehr GGs?

Das kann man von den Badenern nicht behaupten. Gleich sechs GG-Lagen haben diese mittlerweile aus der Ersten Lage Ihringer Winklerberg abgezwackt. Die ärgerlichste Bezeichnung ist dabei der ‚Winklerberg Fohrenberg‘, denn dieser setzt sich aus den Namen der beiden Ersten Lagen Winklerberg und Fohrenberg zusammen. Da sind Verwechslungen vorprogrammiert – und vielleicht auch gewollt. (Anmerkung: Der VDP-Baden hat sich bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass man diesen Namen auch sehr ärgerlich findet, er aber vom Regierungspräsidium vorgegeben ist. Das Gewann dieser Grossen Lage heißt tatsächlich Fohrenberg und muss entsprechend bei Verwendung des Namens Winklerberg immer mitgenannt werden. Änderungswünsche des VDP zur Vermeidung des Schummelvorwurfs seien abschlägig beschieden worden). Schlimmer noch als die Namen finde ich die Tatsache, dass die sechs Gewanne der GGs nahtlos ineinander übergehen. Man hat also den Winklerberg in den guten und den sehr guten Teil aufgeteilt, dabei dem sehr guten Teil großzügige 53 Hektar zugebilligt, und ihn dann in sechs Lagen zerteilt, damit die Weingüter Stigler und Dr. Heger möglichst viele GGs machen können. Wenn das alles Hammer-GGs wären, ich wär ja still. Allein: das ist leider nicht der Fall. 

Kommen wir zum größten Aufreger, der Tendenz auch bei den GGs eine Premium-Range zu etablieren, die Überdrüber-GGs. Erster Teil: Reserve und Selektion. Ürziger Würzgarten Alte Reben Reserve! Dr. Loosens GG Reserve ist ein glatter Bruch der Klassifikation, allein deswegen schon, weil es ein reguläres GG aus dem ÜrzWürz gibt und wir erinnern uns: es gibt nur einen trockenen Wein aus der Grossen Lage und das ist das GG. Reserve und ‚Alte Reben‘ hat auf dem Etikett nichts zu suchen. Sie dienen sehr offensichtlich als Rechtfertigung für den deutlich höheren Preis des Weines. Und dann kommen die Versteigerungs-GGs. Die Nahe (in Punkto Bezeichnung ein Musterschüler) hat damit angefangen. Das einzelne Versteigerungs GG ‚Auf der Lay‘ hätte die VDP-Klassifikation sicher ausgehalten. Mittlerweile gibt es aber eine ganze Reihe davon.

Ärgernis Versteigerungs-GG

Versteigerung ist nicht nur ein alternativer Vertriebsweg. Seit Jahrzehnten lebt die deutsche Weingemeinde den Zusatz ‚Versteigerung‘ als Quasi-Prädikat. Die Versteigerungsspätlese ist immer besser als die einfache Spätlese etc.. Versteigerungs-GGs sind nach dieser Logik immer besser, als normale GGs. Das ist dann akzeptabel, wenn ein Winzer in einem einzelnen Jahr sein GG probiert und es für so besonders befindet, dass er es zur Versteigerung anstellt. Das soll er dann mit seiner Stammkundschaft ausmachen. Schwieriger ist es bei den Weinen, die grundsätzlich zur Versteigerung präsentiert werden, wie etwa Dönnhoffs Brücke GG. Kein Winzer weiß vor dem Austrieb, welche Lage in einem Jahr die besten Weine ergibt. Insofern steckt da schon das Versprechen drin, bei diesem Wein besonders viel Gas zu geben.

Das ist ein merkwürdiger Ansatz – auch aus Sicht der Versteigerungsfans, die eigentlich erwarten, dass erst nach der Ernte entschieden wird, was gut genug für die Auktionen ist. Und Hand aufs Herz, die Hermannshöhle ist meist das Prachtstück der Dönnhoffschen Kollektion. Ein Versteigerungswein muss zwar nicht vollständig in die Versteigerung gehen, darf aber anschließend nicht unterhalb des Versteigerungspreises abgegeben werden. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass es immer Kleinstmengen-GGs sind, die in der Versteigerung landen. Nicht falsch verstehen: ich finde trockene Versteigerungsweine gut – als Markenweine wie Wagner-Stempels EMT, Familienhommage wie Weils neuer ‚Monte Vacano‘ oder ‚Systemsprenger’ wie Battenfeld-Spaniers Zellertaler Kreuzberg.

In mehrfacher Hinsicht ein absoluter Fehlgriff ist daher das neue Versteigerungs-GG des Weingutes Fritz Haag. Die ‚Brauneberger Juffer-Sonnenuhr ‚Im Falkenberg‘ ist einerseits eines der besten GGs, das ich in Wiesbaden verkosten durfte – zum Niederknien. Aber die Juffer-Sonnenuhr ist eh schon das Filetstück der Juffer. Da gibt es lagenmäßig nichts zu korrigieren. Darin eine Parzelle als (Pseudo-)Filetstück des Filetstücks für die Versteigerung – das passt gar nicht in die Klassifikation. Es wird für Hunderte Euro weggehen, da bin ich sicher. Spricht man mit treuen Stammkonsumenten des GG hört man deutliche Worte: ‚Wir werden nicht mehr gebraucht, das Filet wird jetzt rausgeschnitten und an reiche Etikettentrinker verhökert.‘ Jeder Fußballmanager weiß: Du kannst eine VIP-Loge ins Stadion bauen, du darfst Dir den Platz dafür aber nicht bei den Stehplätzen oder im Familienblock holen. Keine Sorge, es werden sich keine Riesling-Hooligans formieren, aber Unfrieden liegt allemal in der Luft.

Ein hausgemachtes Problem

Und ich bin sicher, auch im VDP droht Streit. Die Durchsetzung des Lagenverbrauchs hat Opfer gefordert. Koehler-Ruprecht ist aus dem Verband ausgetreten, um weiterhin Saumagen Auslese trocken R machen zu können. Ein anderer Kultwein fand ein Ende, die ‚Hölle GK‘: Gunter Künstler hat mit der Hochheimer Hölle Auslese trocken Goldkapsel einen legendären Beitrag zur Renaissance des trockenen Rieslings geleistet und diesen dann aus Gründen der Verbandsdisziplin eingestellt. Das hat ihn eine Stange Geld gekostet, denn als der VDP den Lagenverbrauch – mit der Stimme Künstlers – beschloss, war das Hölle GG ein relativ günstiger Viertwein (hinter Auslese trocken GK, Auslese trocken und Hölle ‚Sansibar-Füllung‘) und es hat Jahre gedauert, mit dem GG das GK-Preisniveau zu erreichen. Ich möchte gar nicht wissen, wie groß das Messer ist, das Künstler in der Tasche aufgeht, wenn ihm jemand ein Gläschen Juffer-Sonnenuhr ‚im Falkenberg‘ einschenkt. Das ist eine Mutmaßung, ich habe nicht mit ihm gesprochen. Andere VDP-Winzer machen aber im persönlichen Gespräch keinen Hehl aus ihrer Irritation über die jüngste Entwicklung.

Die VDPisten haben sich die Fokussierung auf das GG selbst und einstimmig verordnet. Es war kein Gesetzgeber im Spiel. Woher also die Zersetzungskräfte im Inneren? Bei allem Wohlwollen gegenüber der nötigen Feinjustierung des GG: Wir haben mittlerweile zu viele GGs, bei denen das einzige was feinjustiert wird, der Kontostand des Winzers ist. Ein Schnitt ist nötig. Wir brauchen eine einfache Klassifikation. Wie wäre es damit: 1. Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität und an der Spitze der Lagenpyramide steht die Grosse Lage. 2. Es gibt nur einen trockenen Wein aus dieser Lage und das ist das Grosse Gewächs.

Dann müssten wir nur noch einen Verband finden, der Lust hätte, diese Klassifikation ohne Ausnahmen umzusetzen.

15 Gedanken zu „Wann ist ein GG ein GG? (2)“

  1. Beide Teile des Beitrags finde ich sehr interessant. Sie stoßen eine wichtige Debatte an. Die Großen Gewächse sind noch eine recht junge Errungenschaft. Viele Winzer lernen immer noch dazu, wenn es um die Erzeugung bestmöglicher trockener Spitzenweine geht. Und vielleicht ist das VDP-System einfach zu starr, um einer Weiterentwicklung der GG’s Raum zu geben. Jemand wie Loosen erzeugt seine GG Reserven vermutlich nicht oder nicht nur, um noch mehr Geld zu verdienen – er könnte ja seine regulären GG’s, die teilweise um die 20 Euro kosten teurer machen. Sondern weil er Weine im alten Stil machen will, mit zweijährigem Vollhefelager im Fass. Man kann darüber diskutieren, ob diese Weine besser sind als die regulären Abfüllungen. Aber darum geht es dem Winzer vermutlich gar nicht. Er will ein sehr traditionelles Winemaking, das auch zu Auswirkungen bei der Trauben-Selektion aus den Großen lagen führt. Nach den VDP-Statuten ist das verboten. Warum eigentlich? Im Burgund darf auch jeder Winzer aus einer Grand Cru-Lage unterschiedliche Grand-Cru-Weine machen – ich denke nur an Musigny und Musigny Vielle Vigne. In Deutschland müssen Winzer auf Fantasienamen ausweichen, weil der Grundsatz gilt: Nur ein trockener Wein je Große Lage. Das ist nicht mehr zeitgemäß, weil Fortschritt blockiert wird. Ist Weils Monte Vacano denn nichts anderes als ein perfekter Ausdruck des Gräfenberg?

    1. Es ist schlicht falsch, dass der VDP das Winemaking vorschreibt. Es gibt reichlich GGs mit langem Hefelager, auch reichlich, die so lange auf der Hefe liegen, dass sie nicht zum regulären Termin fertig sind. Diels Burgberg zum Beispiel, vieles von Hermannsberg, Castell – ach, wir finden wohl zwei Dutzend. Der VDP verbietet lediglich zwei GGs aus der selben Lage zu machen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass ein 19-Euro-GG aus dem Kinheimer Rosenberg tatsächlich dazu dient, noch mehr Geld zu verdienen. Man könnte das auch nicht teurer machen. Das ist nämlich tatsächlich ganz schön teuer, für das was es bietet. Und das gilt nicht nur für den Rosenberg.
      Traditionelles Winemaking? Dass die Weine heute gemacht werden, wie sie gemacht werden, hat ganz vielleicht auch damit zu tun, dass wir andere Voraussetzungen haben. Früher lagen die Weine lange auf der Hefe, weil sie unbedingt einen BSA machen mussten. Die Moste hatten 77 Oechsle und 12 Promill Säure, wurden chaptalisiert und waren immer noch dünn. Das Hefelager war dringend nötig, um Fleisch an die dürren Knochen zu kriegen. Sie hatten im übrigen auch ganz überwiegend zwischen 10 und 20 Gramm Restzucker, weil die dünnen Säuerlinge gärfaul waren. Heute werden sie oftmals in der Gärung abgestoppt, noch auf der Hefe geschwefelt, damit sie keinen BSA machen, nicht wieder anfangen zu gären und trotzdem auf der Hefe liegen können. Tradition ist das nicht. Das ist Winemaking auf dem neuesten Stand der Technik.
      Und nein, Weils Monte Vacano ist nicht der perfekte Ausdruck des Gräfenberg – er ist ein alternativer Ausdruck. Weil wäre ja auch blöd, wenn er den Leuten erzählt, seine 2000 Flaschen MV seien der wahre Gräfenberg. Was macht er dann mit seinen 40.000 Flaschen GG? Wenn man die Weine probiert (und das durfte ich ausführlich), dann wage ich die Prognose, dass das GG näher an den Klassikern aus 1917, 1921 oder 1934 ist als der MV, weil es eben schlanker ist. Letzterer ist eine Spielerei, eine Alternative für Freaks, großartiger Ausdruck dank viel Aufwand und viel Sorgfalt. Es gehört zur Natur des Menschen, dass das Exklusive dann höher eingeschätzt wird. Mehr als die 100 Punkte für den 2004er Gräfenberg wird kein MV je kriegen, vielleicht genau so viel – wenn er die Perfektion erreicht, die der 2004er aus perfekten Flaschen heute zeigt.
      Das VDP-System ist extrem flexibel. Es hat halt einen Grundsatz: Es gibt nur einen trockenen Wein aus Großer Lage und das ist das GG. Warum das fünf Jahre nach der einstimmig beschlossenen Einführung nicht mehr zeitgemäß sein soll, müssen Sie mir bitte erklären. Ich verstehe Ihre Ausführung an der Stelle tatsächlich nicht.
      Das Burgund hat eine gesetzliche Klassifikation, dem VDP-Statut unterwirft man sich freiwillig. Herr Loosen kann alle Weine machen, die er will. Er darf manche dann halt nicht GG nennen. Und im übrigen: er nennt sie ja trotzdem GG, wirklich verboten ist es also erkennbar nicht.

      1. Bei der Lektüre Ihrer Zeilen entsteht der Eindruck, der VDP sei eine Art Verfassungsgericht des deutschen Spitzenweins. Ein trockener Wein pro Großer Lage – so steht es seit 2012 (und nicht seit fünf Jahren, wie Sie behaupten) scheinbar wie in Stein gemeißelt. Dass sich die Weinwelt inzwischen ein paar mal weitergedreht hat, ist den Verfechtern dieser Regel aber entgangen. Seither kam es zu einer inflationären Ausweitung der Großen Gewächse, wobei zahlreiche VDP-Winzer aus diesen Großen Lagen zusätzlich trockene Weine unter dem Gewann-Namen vermarkten dürfen. Und da darf man doch mal fragen, ob (um nur ein Beispiel zu nennen) der Ruf der Großen Lage Ayler Kupp gestärkt wird, wenn ein Top-Erzeuger wie Peter Lauer aus der gleichen Lage einen weiteren als trocken deklarierten Spitzenwein unter den Gewann-Bezeichnungen herausgibt. Oder Clemens Busch unter dem Namen der Großen Lage Marienburg, wenn ich richtig gezählt habe, fünf GG’s herausbringt – vier unter Gewann-Namen. Alles im Rahmen der VDP-Statuten. Aber ob das den Ruf der Großen Lagen stärkt? Im Ausland, das unser Prädiktatssystem nie verstanden hat, dürften die Fragezeichen wachsen.

        Durch die inflationäre, vom VDP geduldete Zunahme der GG’s hat naturgemäß ihre Strahlkraft nachgelassen, von Ausnahmen abgesehen. Folglich kommen jetzt immer mehr High-End-GG’s auf den Markt, die neue Begehrlichkeiten wecken. Und diese Weine müssen jetzt Fantasienamen tragen, obwohl sie die trockene Essenz Großer Lagen sein wollen (als Antrieb der Winzer sehen ich einen wohlkalkulierten und gut durchgerechneten Ehregeiz). Und das sind sie: Loosens (zum Beispiel) Reserven sind deutlich feiner, strukturierter und mutmaßlich langlebiger als seine normalen GG’s. Das gleiche gilt möglicherweise auch für den Monte Vacano, den ich freilich nicht kenne. Nur, dass der MV aus einem heißen Jahr nach zwei Jahren Hefelager im Moment üppiger schmeckt als das Gräfenberg GG, das überrascht doch nicht wirklich. Ihre Vergleiche mit historischen Jahrgängen finde ich jedenfalls kühn.

        Der VDP lässt die Verwässerung der Bedeutung der Großen Lagen durch die inflationäre Zulassung von Gewann-Namen zu, verbietet aber ein zweites, deutlich anders gemachtes High-End-GG unter dem Namen einer Großen Lage – diese Logik müssen Sie mir mal erklären. Mein Verdacht ist, dass Winzer ihren Kollegen, die diesen neuen Weg gehen, weil sie es wollen und sich leisten können, den Erfolg nicht gönnen. Denn auch das ist ein Gesicht der Gralshüter der Großen Lagen: Der VDP ist auch eine Ansammlung von Neid und Missgunst. Aber vielleicht irre ich mich da, und dem VDP fehlt einfach die Kraft zur Modernisierung überkommener Regelungen. Der vom VDP 2012 beschlossene Grundsatz „ein trockener Wein aus Großer Lage“ ist von der Wirklichkeit überholt. Es wird Zeit, das zu ändern. Insofern stimme ich Ihnen zu: Die Großen Gewächse bedürfen einer Reform.

        1. 2015 bezog sich auf das Ende der Übergangsfrist, mithin das im Text genannte Datum des Inkrafttretens. Sie beziehen sich auf das Datum der Beschlussfassung. Geschenkt.
          Loosens Würzgarten GG liegt ein Jahr auf der Hefe, die Reserve zwei, so behaupten es jedenfalls seine Händler. Unterschiede ja, aber im überschaubaren Rahmen, ist meine Erfahrung mit den Weinen. Sicher, dass das nicht ein bisschen vom Storytelling getrieben ist, was Sie da an riesen Unterschieden schmecken? Auch geschenkt.
          Dass ich die Parzelleritis komplett ablehne, sollte nach der Lektüre des Textes eigentlich klar sein, oder? Also was bleibt? Ihre Weigerung einzusehen, dass die Mitgliedschaft im VDP freiwillig ist und der Lagenverbrauch einstimmig beschlossen. Verfassungsgericht??? Na, das scheint Ihnen ja nahe zu gehen.
          Und dann das Beharren auf dem Monte Vacano, der ‚Reserva de la Familia‘, dessen Hintergrund ein völlig anderer ist, als Sie hier zum zweiten Mal behaupten. Waren Sie auf der Präsentation oder ich? Aber geschenkt.
          Weil Sie mich dazu auffordern, dann aber doch noch mal die ‚Logik‘ erklärt: Die Lage steht über allem. Machartgeprägte Weine sind okay, sollten dann aber auf die Machart und nicht auf die Lage abheben, weil der Winzer die großen Lagen nicht mit Machart übertüncht – das ist die Idee herkunftsbezogener Qualitätspyramiden. Und deswegen zieht Ihr Burgund-Beispiel auch nicht. Musilly Vielle Vigne mag es nämlich geben, Musigny Sur Lie (als Zweitwein zu Musigny) gibt es aber eben nicht. Es ist Aufgabe des Winzers zu entscheiden, welcher eine Ausbaustil die Lage bestmöglich zur Geltung bringt. Und der eine Wein trägt dann den Namen der Lage, andere heißen halt anders. So haben die vom VDP sich das mal ausgedacht. Was ist denn daran unlogisch? Diese Logik nicht zu verstehen, steht Ihnen frei. Sie scheinen Geschichten von Neid und Missgunst zu bevorzugen. Wissen Sie was? Geschenkt!

  2. …in den letzten Jahren hat der VDP viele neue Mitglieder rekrutiert, es sind aber auch gut 100 wieder ausgetreten, die Fluktuation ist schon beachtlich. Wo da wohl im Einzelnen die Gründe liegen, wäre mal interessant zu wissen…

    Für mich ist dieser typisch deutsche Regelungs- und Klassifizierungswahn insbesondere beim Thema Wein von vornherein zum Scheitern verurteilt, denn die ganze Vielfalt bzw. die ganzen teils drastisch unterschiedlichen Gegebenheiten bei den Weingütern einigermaßen transparent und gleichzeitig auch noch irgendwie gerecht zu regeln, das wird aus meiner Sicht nie funktionieren.

    Insbesondere bei den Winzern, bei denen das VDP-Korsett besonders kneift, steigt natürlich der Leidensdruck an. Die einen denken sich kreative andere Namensgebungen aus (z.B. von Winnings Glanzstück, die „U500“-Weine in der Preisliste in der Rubrik „auch groß“ einzuordnen), mancher trotzt einfach den Regularien und hat aber im Verband genügend Gewicht, um nicht zurechtgewiesen zu werden und manch einer schmeißt einfach den ganzen VDP-Kram wieder von sich.

    Deutlich weniger wäre da aus meiner Sicht deutlich mehr. Überhaupt bin ich nicht davon überzeugt, daß „enge Herkunft“ und auch Reinsortigkeit der absolute Qualitätsgradmesser für deutschen Wein ist, die hohe Kunst des Cuvéetierens ist in D „regelungstechnisch“ total verpönt, egal ob es sich um Rebsorten- oder Lagencuvées handelt. Warum eigentlich? Auch diesbezüglich halte ich die Regularien des VDP (aber auch des WeinG) im Hinblick auf innovative Weine eher für Verhinderungsmechanismen…

    1. Also 100 wieder ausgetreten – das ist um den Faktor 20 übertrieben. Wer ist denn in den letzten 5 Jahren alles ausgetreten? Und Neu-Mitglieder sind so um die zwei bis drei pro Jahr, oder habe ich da was übersehen?

        1. Okay, in 30 Jahren. Das GG wurde aber erst 2003 flächendeckend eingeführt, bzw. 2012, wenn man den Rheingau auf die Goldwaage legt. Dann sollte man im Kontext auch nur diese Jahre betrachten. Da sind dann auch einige Betriebsaufgaben mit drin. Es waren nur wenige Austritte in den letzten Jahren.

  3. Schlussendlich soll doch jeder für sich entscheiden, ob er einen Versteigerungswein kaufen will oder nicht. Ich habe aber kürzlich einen Riesling Auf der Ley 2013 von Emrich-Schönleber als traumhaft empfunden. Gekauft in einer Zürcher Weinhandlung zu einem akzeptablen Preis.

    1. Sie haben sich eine Flasche des mit Abstand preisgünstigsten Versteigerungs-GG aus einem Jahr mit noch recht bescheidenen Preisen gekauft, und zählen sich damit zu den Versteigerungs-GG-Konsumenten? Das kann man sicher so machen, da ticken wir dann aber sehr unterschiedlich.

  4. Felix, welche Rolle spielt bei diesen Überlegungen – perspektivisch gesehen – der galoppierende Klimawandel? Ist die hier diskutierte/geforderte Eingrenzung unter diesem Aspekt nicht schlicht ein Eigentor? Grüße, Andreas

    1. Das wird die Zeit zeigen. Wilhelm Weil hat es neulich schön auf den Punkt gebracht: „bis in die 90er des letzten Jahrhunderts hattest Du in Deutschland in jedem Jahrzehnt zwei bis drei Katastrophenjahre mit unreifen Trauben und dünnen Weinen. Dazu zwei bis drei gerade eben reif gewordene, drei bis vier ‚warme‘ und ein bis zwei ‚heiße‘ Jahre.“ (aus dem Gedächtnis zitiert). 2000 und 2010 waren vielleicht die letzten sauren Jahre, aber bisher haben wir in jedem Jahrzehnt noch eines davon gehabt, dazu zwei gerade eben reife 2002 und 2004 sowie 2013 und 2014 (mit starken regionalen Unterschieden). Viele problemlose Jahre und mit 2003 und 2018 nur eines pro Jahrzehnt, das zu heiß für Spitzenweine auf breiter Front (nicht jedoch in Einzelfällen) war. Selbst wenn es davon drei werden: ihren Ruhm haben die Lagen ja auch in Zeiten erworben, in denen 30 Prozent der Jahrgänge schwach (wenngleich aus anderen Gründen) waren. Ab ca. 2050 allerdings, werden die Karten vermutlich neu gemischt.

  5. Ich habe Ihren Bericht mit Interesse gelesen. Einen Gedanken, dass GG Versteigerungsweine nur noch für reiche Etikettentrinker seien, kann ich nicht nachvollziehen. Jeder einigermassen Gutverdienende kann sich mal einen GG Versteigerungswein leisten, er muss nur wollen. Aber der Deutsche tendiert halt mehr zu einem grossen Mercedes oder BMW als sich einen teuren Wein zu leisten.

    1. Ich kann mit dieser deutschen Besessenheit, alles immer in Autos umrechnen zu wollen, wenig anfangen. Mit Ihrer Argumentation kann ich auch jedem Besitzer einer Ferienimmobilie erklären, Romanée-Conti sei gar nicht unbezahlbar, er setze lediglich die falschen Prioritäten. Und jeder einigermaßen gut verdienende kann sich eine Nacht in der Präsidentensuite des Adlon für 12.500 Euro absparen, deswegen ist das trotzdem ein Angebot für Superreiche.
      Ich rechne Wein lieber in Wein um. Und wenn ich für eine Flasche Versteigerungs-GG Juffer Sonnenuhr Falkenberg auf acht Flaschen Juffer Sonnenuhr GG verzichten müsste, dann schwant mir was von abnehmenden Grenznutzen, der vor allem denjenigen egal ist, die das Etikett unbedingt in ihrer Sammlung brauchen oder Geld wie Heu haben (oder beides).
      Ich finde es auch toll, wenn Menschen auf Dinge des Alltags verzichten, um sich ein besonderes Hobby zu leisten. Dann rate ich aber dazu, das Geld für die echten ‚Großen Weine der Welt‘ auszugeben und nicht für Pseudo-Raritäten, die nur durch Regelbruch entstanden sind.

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