Deutsche Weinlagen

Klöckner vor, Eigentor!

Das Deutsche Weinrecht wird grundlegend vermurkst reformiert und keinen interessiert‘s – oder bin ich nur nicht mehr in der richtigen Blase unterwegs?

Die gute Nachricht vorweg: zum Klimaschutz ist dem Gesetzgeber im Rahmen der Neuordnung des Weinrechts in Deutschland ein guter Trick eingefallen. Der Zuwachs an Rebfläche bleibt begrenzt, auf jährlich 300 Hektar – für ganz Deutschland. Sie wollen sich nicht mit Ihrem Nachbarn um Kontingente prügeln? Kein Problem. Pflanzen Sie PiWis. Die sind explizit ausgenommen. Sie dürfen so viel neue Weinbergsfläche mit den pilzwiderstandsfähigen, im Anbau umweltschonenden Rebsorten bepflanzen, wie sie wollen. Leider fehlt immer noch die Akzeptanz des Verbrauchers, Hashtag #PiWiChallenge. Also jetzt bitte alle mal aus dem Quark kommen und in 2021 mindestens einen Cabernet Blanc, einen Souvignier Gris, einen Sauvignac und einen Johanniter probieren. In Rot dazu einen Cabernet Cantor (Achtung: Cubin, Dorsa oder Mitos sind keine PiWis!). Und was gefällt wird gefälligst blind den Freunden ins Glas gespült.

Das System ist am Ende

Prädikat Spätlese

Der Rest ist allerdings schwierig. Der VDP hat den Kampf verloren und sein Kampf war einer für die gerechte Sache. Die hat mit Herkunft zu tun. Je enger die Herkunft, desto edler das Gewächs, lautet das Credo des sogenannten romanischen Weinrechts. Das germanische lautet hingegen: je süßer die Traube bei der Ernte, desto besser der Wein. Es ist dabei wurscht, ob die Rebe als Müller-Thurgau auf dem Kartoffelacker oder Riesling am Schloss Johannisberg steht und ob der Zucker später im Wein immer noch Zucker oder zu Alkohol vergoren ist – Hauptsache die Traube war süß. Weil das durch bandenmäßig organisierte Rosstäuscher einige Kellereien und Genossenschaften dazu verwendet wurde, Unmengen übelster Plörre mit der scheinbar illustren Bezeichnung ‚Spätlese‘ auf den Markt zu bringen – und weil König Riesling in eine Liga mit Ortega und Kerner gezwungen wurde –, gilt der deutsche Sonderweg seit Jahren als gescheitert. So gescheitert, dass auch die skrupellosesten unter den Marktteilnehmern Lust auf Veränderung haben. Auf dass sie von neuem den von Qualitätserzeugern hart erarbeiteten Ruf ausnutzen können.

Wie gründlich die Masche abgerockt ist tief der Karren im Dreck steckt, verdeutlicht ein Blick auf die Zahlen: Von 2008 auf 2018 steigerte sich der Gesamtexport aller EU-Weinländer in Nicht-EU-Länder von 17,3 auf 22,6 Millionen Hektoliter. Dank gleichzeitig erzielter Preissteigerung verdoppelte sich der Wert dieser Exporte sogar beinahe von 6,1 auf 11,6 Milliarden Euro. Deutschlands Anteil schrumpfte von 2,2 auf 1 Million Hektoliter, der Durchschnittspreis stieg zwar auch hier, jedoch deutlich geringer, so dass der Gesamtwert von 434 auf 307 Millionen Euro abnahm.

Herkunftsbasiertes Neuland

Burgunder Grand Cru

Halbfreiwillig (Druck entstand durch (Selbst-)verpflichtung zur europäischen Harmonisierung) stellen wir Deutschen jetzt auf ein romanisches System um, mit Ausnahmen, Übergangsfristen und ‚Traditionellen Begriffen‘, die einen raschen, vollständigen Abschied vom Prädikatssystem unwahrscheinlich machen. Dabei setzte die Politik zunächst auf Runde Tische und versprach die Wünsche aller Marktteilnehmer zu berücksichtigen. Die Interessen der Großen erwiesen sich mittlerweile aber als gleicher. Das neue Gesetz schafft gute Vorraussetzungen richtig Schaden anzurichten. Knackpunkt ist dabei die Definition, Verwendung und Kennzeichnung von Lagen, besonders die auch bisher schon problematische Deutsche Erfindung der Großlage.

Vereinfacht ausgedrückt schafft der Gesetzgeber dem EU-Recht folgend jetzt Vorraussetzungen für die Einführung von ‚Geschützten Ursprungsbezeichnungen‘ wie wir sie aus Frankreich (‚Sancerre‘) oder Italien (‚Chianti‘) kennen. Die ersten neuen Schutzgemeinschaften werden die klassischen Anbaugebiete sein. Das neue Recht regelt zusätzlich den Rahmen innerhalb dessen diese Schutzgemeinschaften die weiteren Stufen beschließen. Dabei drängten bandenmäßig organisierte Rosstäuscher einflussreiche Marktteilnehmer darauf, dass die Stufe Region/Großlage erhalten bleibt.

Trittenheimer Apotheke

Das Beispiel des Ministeriums ist stets: Gebiet: Mosel, Region: Michelsberg, Ort: Trittenheim, Lage: Trittenheimer Apotheke. Qualitätserzeuger hätten gerne auf den Michelsberg verzichtet, klingt der doch zu sehr nach Lage. Die Befürworter hingegen hätten gerne zusätzlich so viel Gestaltungsfreiheit bei der Auszeichnung, dass dieses Missverständnis möglichst sicher entsteht das ganze hübsch aussieht. Wichtiger Nebenkriegsschauplatz: der Ortsname. International verzichten die besten Lagen auf den Ortsnamen. Im schlimmsten Fall wird das neue Gesetz in Deutschland das Gegenteil vorschreiben: die Apotheke muss verpflichtend ein ‚Trittenheimer‘ voran führen, während der Michelsberg solo steht, auf dass jeder frankophile Weinfreak denkt, letzterer sei das wahre Aushängeschild deutscher Rieslingkunst. Zusätzlich steht weiterhin im Raum, auch Dornfelder und Bacchus mit Einzellagenaufhübschung zu versorgen. Eine Beschränkung auf edle Rebsorten wird wohl scheitern.

Dummerweise hat der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP), Vereinigung führender Erzeuger des Landes, mit seiner Herkunftspyramide über Jahre vorgearbeitet und neues Renommee basierend auf der Lage statt des Prädikats aufgebaut, ohne sich das ganze ausreichend schützen zu lassen. Ihm zur Ehrenrettung sei gesagt, dass er das auch gar nicht konnte, weil der Gesetzgeber die Privilegien besitzt, die er braucht, um den Markt zu ordnen. Der VDP konnte sich nur Begriffe schützen lassen, die den Handlungsspielraum des Gesetzgebers nicht über Gebühr einschränken. Mit der ‚Maxime Herkunft‘ in Rheinhessen gab es immerhin schon eine Blaupause der friedlichen Ko-Existenz von Herkunftspyramiden mit und ohne VDP-Signet. Der Verband klang entsprechend verhalten optimistisch, als er seinen Präsidenten Steffen Christmann vor einem Jahr per Pressemitteilung verkünden ließ:

‚Die VDP.Prädikatsweingüter und eine Vielzahl weiterer Erzeuger, die sich den gleichen, qualitätsvollen, herkunftsgeprägten Idealen verschrieben haben, sind zu einem Kompromiss bereit und unterstützen bis auf Details den Vorschlag des DWV als ersten zielführenden Schritt für einen international zukunftsfähigen deutschen Weinbau.‘

Gleichzeitig schob Christmann die unverhohlene Drohung nach:

‚Sollte auf dieser Basis keine Einigung erfolgen und dadurch erneut die notwendigen Schritte verhindert werden, wird die Zukunft des deutschen Weinbaus in dem Beschreiten unterschiedlicher Wege liegen, da sehr viele Erzeuger nicht bereit sind, sich erneut auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner, voller Verwässerungen und Parallelitäten ein zu lassen.‘

Zur Erläuterung: der Kompromissvorschlag des DWV (Deutscher Weinbauverband) sah die Zustimmung zur Großlage vor, einhergehend mit Kennzeichnungspflichten, die Missverständnisse und Tricksereien sehr erschwerten. Christmann machte also klar: sollten sich die Interessen des VDP nicht ausreichend im finalen Gesetz niederschlagen, werde man sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens ein eigenes Nest bauen.

Auf zum fröhlichen Tricksen

Ein Jahr später rückt diese Eskalation in greifbare Nähe. Das Gesetz ist verabschiedet, es geht an die finale Fassung der Durchführungsverordnung. Und die Politik vergibt mit der neuen WeinVO die Lizenz (insbesondere an bandenmäßig organisierte Rosstäuscher  besagte Kellereien und Genossenschaften) die Kuh zu schlachten, die man auch gemeinsam hätte melken können. Das Problem ist weiterhin die Großlage. Diese soll zwar als solche Gekennzeichnet werden, doch in der Durchführung favorisiert die Politik Varianten, die als klassisches Feigenblatt gelten müssen. Steffen Christmann klingt entsprechend schriller in der neuesten Verlautbarung des VDP:

‚Um den Konsumenten eine nachhaltige Profilierung zu vermitteln, ist es unabdingbar, dass Lagennamen ausschließlich für die beste Kategorie verwendet werden und von allen anderen Herkunftsebenen eindeutig zu unterscheiden sind. Deshalb ist es richtig, dass bei der Bezeichnung von Großlagen, die teilweise so groß sind wie drei Anbaugebiete, stets und leicht erkennbar der Zusatz Region auf allen Etiketten verwandt wird. Die im Entwurf vorgesehenen 1,2mm sind hier eindeutig zu klein und kaum lesbar. Wir plädieren dafür, dass dies in gleicher Schrift, Farbe und Größe, mindestens jedoch 2/3 der Größe des Lagennamens (Einstimmiger Kompromiss des DWV) erfolgen muss. Der Vorschlag gar, dies nur auf dem Rückenetikett machen zu müssen, wäre eine Katastrophe für den deutschen Spitzenwein.

Die großen Lagennamen des deutschen Weines, wie Kirchenstück, Scharzhofberg, Ungeheuer, Marcobrunn, Pulvermächer, Stein oder Winklerberg werden mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch, aber auch in der Etikettierung auf dem Frontetikett fast immer ohne Ort genannt, wie die Grand Crus aus Frankreich. Also nicht mehr Forster Ungeheuer oder Ihringer Winklerberg. Auch wenn der Ort jetzt wieder hinzugefügt werden muss, werden die Verbraucher lange Zeit benötigen, um dies zu verinnerlichen.

Wenn nun Großlagen auf dem Vorderetikett nur mit dem Namen der Großlage ohne den Begriff Region bzw. diesen in winziger Schrift bezeichnet werden, ist das eine Verbrauchertäuschung. Steht also ein Hofstück (Großlage mit 1600ha) für 2,50-5€ neben einem berühmten und gesuchten Kirchenstück (Einzellage mit 3ha für 30-100€) ist das weder unterscheidbar noch hinnehmbar. Verbraucher werden in die Irre geführt und der faire Wettbewerb unter den Erzeugern wird ausgehebelt.‘

Auch das GG wird gefleddert

Gleichzeitig plant die Politik die Aufnahme der Begriffe ‚Großes Gewächs‘ und ‚Erstes Gewächs‘ in das Weinrecht – in den aktuellen Beschlussvorlagen tauchen sie allerdings noch nicht auf. Dabei soll es den Betrieben mehr oder weniger selbst überlassen bleiben, was sie als solches füllen, wachsweiche Qualitätsanforderungen stellen keine hinreichende Qualitätssicherung dar, oder wie Christmann es formuliert:

‚Der jetzt vorgelegte Entwurf zur Aufnahme der Begriffe Großes Gewächs und Erstes Gewächs in die WeinVO orientiert sich eins zu eins an den Kriterien der gescheiterten, an gleicher Stelle verankerten, Selection. Nun schlichtweg ein gescheitertes Konzept mit den gleichen Parametern auf einen erfolgreichen Namen umzutaufen, ist untauglich. Nicht nur das, es ist sogar schädlich und der Misserfolg ist vorprogrammiert.‘

Es finden diesbezüglich noch Gespräche im Weinbauverband statt, doch wer sich Ministerin Klöckner anhört, der wird kaum Optimismus entwickeln. In dieser Rede vor dem Deutschen Bundestag legte Sie ihre Motivation dar (Zitiert nach Pressemitteilung):

‚Mit ihren Weinen stehen unsere heimischen Winzer im internationalen Wettbewerb. Mit der Änderung des Weingesetzes wollen wir dazu beitragen, die Marktanteile wieder auszubauen – national wie international. Dabei steigen wir ein in ein neues System des Weinrechts, setzen auf eine stärkere Herkunftsprofilierung der Weine.‘

Ein neuer Anstrich reicht nicht

Als die Deutsche Automobilindustrie Ende der 80er/Anfang der 90er in die Krise schlitterte, weil die zunächst verspotteten Japaner bessere Qualität zu günstigeren Preisen boten, reagierte die Politik gemeinsam mit der Wirtschaft auf allen Ebenen: Exzellenz-Initiativen, Forschungsprogramme, Standortförderung. Frau Klöckner (als federführende Ministerin) ist anscheinend der Meinung, die Weinbranche käme ohne all das aus, denn neben einem neuen Bezeichnunsgrecht hat sie nur noch die Erhöhung der Absatzförderungsbudgets als zweiten Pfeil im Köcher. Nirgendwo passt der Volksmund besser als hier, nennt er so etwas doch ganz allgemein ‚Alter Wein in neuen Schläuchen‘ – Sinnbild für sinnloses Handeln. Da die bandenmäßig organisierten Rosstäuscher einschlägig erfahrenen Produzenten aber vermutlich kurzfristigen Erfolg haben werden, ist der zwischenzeitliche Aufwärtstrend, den Frau Klöckner für den nächsten Karriereschritt braucht, wohl gesichert.

Riesling GG ohne Ortsnamen

Der VDP wird es überleben. Meine Vermutung: sobald die Zahl der bezeichnungstechnischen Unverschämtheiten zu hoch wird, erleben wir den harten Schnitt. VDP.Grand.Cru und VDP.Premier.Cru wären mögliche Ersetzungen für GG und Erste Lage. Leider wäre der Pechstein VDP.Grand.Cru damit nicht gerettet, der müsste wohl ‚Forster Pechstein’ VDP.Grand.Cru heißen. Die Umbenennung würde Geld kosten, doch die harte Linie gegenüber dem Gesetzgeber brächte auch Prestige und sicher viel kostenlose PR. Auf der Strecke blieben die Seehofs und Klundts dieser Welt, also jene rund 800 deutschen Qualitätserzeuger außerhalb des VDP deren Morstein und Kastanienbusch bisher vom Ruf der VDP-GGs profitierten. Der Weg zum – dieses Mal vermutlich besser geschützten – VDP-Leuchtturm wäre verbaut. Stattdessen dürften sie hilflos mit ansehen müssen, wie bandenmäßig organisierte Rosstäuscher einige Kellereien und Genossenschaften in Nullkommanix die deutschen Lagen mit allerlei Hofstück-Reserven und Müller-Thurgau GGs zugrunde richten. Und bis alle gemerkt haben, dass man aus Scheiße keine Bonbons machen kann, indem man ein bisschen buntes Zellophan drum wickelt, ist Frau Klöckner Bundeskanzlerin.

Anmerkung: es gibt viele gute Genossenschaften in Deutschland, die ihre Weine ohne Tricksereien auf dem Etikett an anspruchsvolle Verbraucher vermarkten können und dabei gute Preise erzielen. Es sollte aus dem Text ersichtlich sein, dass ich das weiß und nicht pauschal gegen Genossenschaften agitiere.

50 Gedanken zu „Klöckner vor, Eigentor!“

  1. EC internationaler Handel. Piesporter und Zeller Schwarze Katz ist im Ausland durch ihren Namen bekannt geworden. Im englisch Spracheigen Raum liest man Piesporter als Friedenshafen. Pies bedeutet Frieden und port Hafen. Zeller Schwarze Katz wird viel nach Japan verkauft, weil die Japaner die Katzen in Japan verehren. Nur diese Marken werden nicht mehr viel verkauft, weil man nicht mehr liefern kann. 1989 musste man ja um bedingt die Mengenregulierung einführen zudem sind 4500 ha an der Mosel stillgelegt worden, weil der Faßwein billiger wurde anstatt teuer. Man kann einen Marken Wein nur Aufbauen wenn man auch liefern kann.

  2. …ich weiß jetzt nicht, ob das eine direkte Folge aus den Regelungen des neuen WG ist oder mehr oder weniger unabhängig davon ausgekocht wurde: die Weine aus den VDP Ersten Lagen heißen künftig „VDP Erstes Gewächs ®“ und auf den Flaschen bzw. Etiketten prangt dann das Logo „1G“…

  3. Thema Nachhaltigkeit habe noch vergessen.
    2019er Piesporter Goldtröpfchen Auslese Riesling habe ich geerntet
    bei einem Durchschnittsertrag von 10000l – 11000 Liter/ha.
    Nach dem der Wein ein halbes Jahr auf der Flasche lag, schmeckte er
    wie süßer Likör. Der Wein ist alle verkauft bis auf 8 Flaschen.
    Die 8 Flasche lagere ich ein als Rarität.

        1. Das haben Sie doch, gestern um 19:55 Uhr geschrieben: „Thema Nachhaltigkeit habe noch vergessen. 2019er Piesporter….“.

    1. Sehr geehrter Herr Reuscher,

      ich habe die Diskussion hier gelesen und fühle mich animiert, hier noch ein bißchen „Endverbrauchersenf“ dazu zu geben:

      Wenn man sich die Weinwelt aus meiner -eher nerdigen- Sicht betrachtet, so ergeben sich für mich grob unterteilt zwei Welten, welche jeweils mit der anderen praktisch nichts zu tun haben. Der weitaus größte Teil ist der, in dem die Leute gern mal ein „gutes Glas Wein“ trinken. Es muß schmecken und es darf nicht zu teuer sein. Davon wieder der größte Teil kauft sich was beim Discounter für 2,99 Euronen. Vor allem wenn man eh schon aus einer Weingegend kommt, geht ein kleinerer Teil davon gerne auch mal zum Winzer und legt 5 bis 7 Euro für ein Fläschchen hin. Nach dem kurzen Studium Ihrer Heimseite scheint dies ihre hauptsächliche Kundschaft zu sein.

      Daneben gibt es dann den mengenmäßig eher überschaubaren Markt für Weine, die Leute wie ich trinken und bei denen der Durchschnittspreis je Flasche im Keller nochmal deutlich höher liegt, ich würde mal sagen eher bei 15 Euronen aufwärts je Eintel. Das sind dann aber auch Leute, die mit Lust und Akribie jedem kleinen Aromenfetzen hinterherjagen und eine unbeschreibliche Lust dabei empfinden, immer neue Geschmackskompositionen ins Glas zu bekommen. Bei denen wird man mit Weinen, die „alle kalt vergoren [sind,] damit Aroma und Spritzigkeit erhalten bleiben“ wohl kaum landen können, auch wenn diese handwerklich sauber gemacht sind und -nicht abgehobene Ansprüche vorausgesetzt- „gut schmecken“.

      Jedoch wenn’s über die Ansprüche der oben beschriebenen Menschen hinausgeht, die halt gern und durchaus regelmäßig mal ein „gutes Glas Wein“ trinken, dann wird’s aus meiner Erfahrung heraus schon deutlich relevant, ob und welche Ertragsreduktion betrieben wird. Jedenfalls kenne ich persönlich keine Weine, die ich trotz 80 oder gar 100 hl/ha Ertrag als „herausragend“ bezeichnen würde, im besten Fall sind solche Weine für mich Nerd gemäß meiner höchst subjektiven Einschätzung unkomplizierte Terrassenweine. Ich denke, ich bin auch nicht alleine, wenn ich per se erst mal unterstelle, daß ein Wein, der mit 40 hl/ha kultiviert wird, deutlich höhere Chancen auf „Größe“ hat, als derjenige, bei dem rausgeholt wird, was eben geht. Insofern geht für mich auch ein beschränkendes Kriterium hinsichtlich der Nutzung des Lagennamens i.O., welcher ja als Qualitätskriterium herhalten soll. Man kann sich jetzt natürlich trefflich darüber streiten, ob im Falle des Goldtröpfchens die genannten 80 hl/ha sinnführend sind, oder ob der qualitative Anspruch, den der Lagenname erfüllen soll, auch bei 100 hl/ha (oder ggf. auch nur mit max. 60 hl/ha?) erfüllbar ist. Nur dann müßte man jede Lage in D einzeln betrachten und sowas führt dann sicher in den Wald.

      Überhaupt: wo befinden sich denn ihre 1,17 ha im Goldtröpfchen? Die Lage ist ja riesengroß und hat je nach Bereich unterschiedlichste Eigenschaften, schon die Hangausrichtungen gehen ja von Ost über Süd bis West. Da überhaupt von EINEM Lagencharakter sprechen zu wollen, ist aus meiner Sicht eh schon abenteuerlich.

      Also was tun in Ihrem Fall? Ob das für Sie zielführend wäre, ein „Goldtröpfchen“ <= 80 hl/ha mit entsprechendem Aufpreis an ihre Kundschaft zu veräußern, bleibt letztlich ihrer Einschätzung überlassen. Wenn Sie der Auffassung sind, daß die Ertragsreduktion -zumindest in Ihrem Betrieb- hinsichtlich der geschmacklichen Qualität nichts bringt, dann lassen Sie's lieber und verfolgen besser weiter den Weg, der für Sie ja anscheinend bis jetzt funktioniert.

      Wenn man dagegen die "Verrückten" wie mich bedienen will, muß man m.E. selber mindestens ebenso verrückt sein; ich weiß ja nicht, wie Sie sich diesbezüglich selbst einschätzen…

      1. Man muss auch mal die Jahrgänge betrachten. Es gibt Jahrgänge wo es viel und gut gabt. Zum Beispiel im 2011 und 2018 gab es viel und gut. Es gab nur Auslese Qualität. Man liegt deutlich über 8000 Liter. Und den ganzen Ausleseweine soll man dann zu einfachem Qualitätswein abstufen. Das ist doch totaler Irrsinn. Es gab auch Jahrgänge wie 2017 gab es wenig und die Qualität (auch Geschmackliche Qualität) war wesentlich schlechter.
        Das würde bedeuten das der schlechtere Jahrgang als Prädikatswein verkauft wird (wenn er dann genug Mostgewicht hat).
        Und bessere Jahr wie 2018 nur als einfacher Qualitätswein.
        Das kann es doch wohl nicht sein.
        Damit will ich ihnen auch erklären, dass diese Theorie weniger Ertrag je Hektar nicht immer automatisch stimmt. Das ist zu einfach gedacht.
        Natürlich kommt es auch auf den Weinausbau.
        Wenig Ertrag nütz überhaupt nichts wenn man Fehler im Weinausbau macht.
        Wenn ich davon keine Ahnung hätte dann bekäme ich nicht über 3 Punkte (für nicht Abgestuften) bei der Prüfstelle für Wein.
        Wenn wir das neue Weingesetz bekommen, dann könnte man die Geschmacklich Prüfung bei der Prüfstelle ja abschaffen.
        Wenn es ja dann nur noch auf den Ertrag darauf ankommt.
        Dann können Sie Verbraucher nicht mehr beschweren bei der Prüfstelle.
        Dann haben Sie geschrieben von 1,17 ha Goldtröpfchen.
        Natürlich gehören meine Weinberge im Goldtröpfchen zu den besten. Sonst würde ich das nicht schreiben.
        Bis auf 0,3 Ha von den 1,17ha sind überdurchschnittlicher Qualität im Godltröpfchen.
        Jeder andere Winzer in Piesport weis das ich nicht lüge.
        Glauben Sie mir ich habe genug Neider.
        Warum soll ich an meiner Strategie irgendwas ändern?
        Damit ich dann Verlust machen?
        Wie die Topwinzer.
        Urbanushof Weis verkauft eine Parzelle nach der anderen.
        Warum brauch Markus Monitor Teilhaber?
        Kesselstatt, Bischöfliche Weingüter Vereinigt Hospitien brauchen keinen Gewinn zu machen
        sie können es als Hobby betreiben.
        Dr.Thanisch, Raimund Prüm gehört als Weinkellerei Peter Mertes

      2. Wobei ich an einer Stelle nicht umhin kann, dem Winzer etwas beizuspringen. Die Wirksamkeit von Ertragsreduzierung wird meist deutlich übertrieben dargestellt. Ausreichend Laubwand und Nährstoffversorgung vorausgesetzt (da sind wir wieder in der Nachhaltigkeitsfalle), erbringen hohe Erträge kaum schwächeren Wein, erst recht nicht beim fruchtsüßen Riesling. Die berühmten (und hier schon oft gefeierten) Weine von Christoffel Jr. etwa, übertreffen die meisten Mosel-Rieslinge, die ich aus dem letzten Viertel des vergangenen Jahrhunderts kenne. Und KaJo Christoffel hat wohl selbst mal formuliert, er habe ‚alles genommen, was der liebe Herrgott mir angeboten hat‘. Geh’ da ruhig von dreistelligen Hektarerträgen in den berühmtesten Jahrgängen aus. Ertragsreduktion ist auch wirklich nicht das erste, was einem beim Namen Dschaydschay einfallen sollte 😉 Aber natürlich hast Du recht und bei guter handwerklicher Arbeit in heutigen Zeiten ist Ertragsreduktion ein Muss für die Qualitäten, nach denen uns gelüstet.

        1. …was mir bis dato nicht bewußt war, was aber Hr. Reuscher anschaulich und nachvollziehbar dargestellt hat, ist der Umstand, daß diese 80 hl-Grenze wohl im Falle einer eher (bzw. auch) auf Masse getrimmten Produktion (und das dürfte ja der Großteil der Weinproduktion sein) tatsächlich auch zu Unsinn führen kann. Das wird z.B. den VDP-Winzern großteils egal sein, da die ja eh auch bei Guts- und Ortsweinen schon auf 75 hl/ha begrenzt sind.

          Aber was doch aus meiner Sicht gemäß Hr. Reuschers Antworten bestätigt wird, ist die von mir erlebte „Zweiteilung“ der Weinwelt. Aus seiner Sicht z.B. ist 2018 -natürlich und verständlicherweise- ein Top-Jahr, weil hohe Mengen. Ich selbst meide das Jahr insbesondere bei deutschen Weißweinen recht konsequent, weil eigentlich so ziemlich alles, was ich probiert habe, qualitativ deutlich hinter den jeweils gleichen Weinen aus kälteren Jahren (2017, 2014, 2013 sowie einer meiner Lieblinge: 2010!!) zurücksteht, von ein paar Sachen aus der Naturecke mal abgesehen. Das wird womöglich widerum Kopfschütteln auf „der anderen Seite des Weins“ auslösen. 😉

          Ich kann auch gerne bestätigen, daß die Weine der „Top-Winzer“ häufig bei meinen weniger weinaffinen Bekannten durchfallen („zu anstrengend, zu viel Säure, keine Frucht etc.“) und diese dafür eher primärfruchtige und zuckerschwanzige Sachen schätzen, mit denen man mich und meine nerdige Bekanntschaft dagegen wieder jagen kann…

          1. Ich habe auch vereinzelt Kunden die das auch sagen das 2017er Jahrgang ihnen besser schmeckt als 2018er. Es sind meist Leute die nicht viel Wein trinken. Verstehen kann ich das ehrlich gesagt nicht, aber das zeigt wie unterschiedlich die Geschmäcker sind.

  4. Es kann doch nicht sein, wenn ich Weinberge in einer Einzellage besitze, das ich den Wein nicht als Einzellage verkaufen kann. Das ist eine unfassbare Frechheit.

    1. Den Teil des Gesetzes kenne ich nicht. Die Einzellage wird verboten? Ist das nicht Sache der Schutzgemeinschaften und mithin noch gar nicht ausformuliert? Da bräuchte ich jetzt mehr Infos um antworten zu können.

          1. Auf die Einzellage bezogen. Der Winzer soll im Steillagen die schwere Arbeit leisten und mehr kosten haben (und erhält noch die Landschaft) und als dank dafür darf er weniger Ernten pro Hektar. Dann wird mehr geerntet, dann kann der Winzer nur als Bereichswein (also nur als Rebsorte) verkaufen. Als Bereichswein darf man dann 125000 Liter ernten was dann besser ist. Die Spätlese bei 8000 Liter müsste 55% teuer sein als Bereichswein. Die Kosten bleiben die gleich ob man 12500 Liter/ha oder 8000 liter pro Hektar erntet. In Rheinhessen hat man das schon lange dieses Weingesetz. Rheinhessen Spätlese gibt es seit dem nicht mehr.

            1. Ich würde erst mal in Piesport bleiben, übrigens war Steinbach-Leyendecker Erben das erste Weingut, in dem ich je übernachtet habe, aber das nur am Rande. Sie haben ja ein bisschen mehr Tradition als Rheinhessen. Wenn mir jemand ein Piesporter Goldtröpfchen Kabi verkauft und ich höre hinterher, der stammt aus 125 Hektoliter Ertrag, fühlte ich mich hinter die Fichte geführt. Das ist eine weltberühmte Lage, da habe ich andere Erwartungen. Wenn das jetzt in Gesetzesform gegossen wird, halte ich das eher für eine Chance.
              Sie holen aus dem Goldtröpfchen 125 Hektoliter nur mit Mineralstoffdünger und Öchsle-mäßig kommen Sie bei diesem Ertrag nur hin, wenn Sie eine Laubwand stehen lassen, die das Abtrocknen der Traubenzone nicht gerade erleichtert, also noch mehr Kombinationspräparate. Das ist legal, Ihre ureigene Entscheidung und es steht mir nicht zu, Sie dafür zu kritisieren. Deswegen tue ich das auch nicht. Aber eines dürfen Sie bitte nicht vergessen: der Konsument hat angefangen sich dafür zu interessieren. Er beginnt zu verstehen, dass im Goldtröpfchen ohne Mineralstoffdünger (der die größte CO2-Schleuder des Planeten ist, auch das weiß der Konsument mittlerweile) 50 Hektoliter realistisch sind. Sie haben das Dilemma, dass sie nicht die Kunden haben, die Ihnen so viel für den Kabi bezahlen, wie den Haarts oder Hains. Henne – Ei. Das wäre eigentlich ein Fall für Klöckner. So macht man Strukturpolitik. Sie werden allein gelassen. Der Skandal ist nicht das neue Bezeichnungsrecht, das Deutschlands Wein endlich ins 21. Jahrhundert führen könnte. Der Skandal ist, dass Sie nicht ausreichend unterstützt werden, diesen Weg mitzugehen. Es gibt noch mehr Probleme. Die neuste Folge des Podcasts handelt davon. Wenn Sie im Weinberg mal Langeweile haben, hören Sie einfach mal rein.

  5. Endresultat wird sein das der Fasswein Preis fallen wird. Den es gibt dann von vornherein nur eine Sorte Wein. Nur Bereichswein. Die Kellereien bekommen von vornherein mehr Proben von einer Sorte angeboten. Dadurch wird der Fasswein Preis fallen. Dann bekommen wir den selben Zustand wie in Spanien…die haben ja diese Weingesetz.. Und was kostet der Tafelwein ? nur 400€/1000 Liter. Soweit kann Klöckner nicht.

    1. Felix Bodmann Sie waren im Weingut Steinbach-Leyendecker. Er ist einer der vielen Winzer die gegen das neue Weingesetz sind. Ich dünge schon seit 2004 kein Mineraldünger. Es ist in der Lage Goldtröpfchen gar nicht nötig, weil wir sehr schweren Tonboden im Goldtröpfchen haben. Mein Hektarertrag im Goldtröpfchen 2020 war zwischen 105000 Liter und 12500 Liter. Da bin ich stolz darauf. Ich bearbeite mein Weinberge ordentlich. Und das gibt den besseren Wein. Sie glauben doch nicht wo das Unkraut über die Rebstöcke wächst das dies besseren Wein gibt? Warum glauben Sie das der Wein schlecht wäre? Ich habe bei Prüfstelle den Wein mit über 3 Punkte bewerte bekommen als Kabinett, Spätlese und Auslese. Die Topwinzer wie Reinhold Haart bekommen die 3 Punkt gar nicht ohne abzustufen. Der Hektarertrag ist nicht endscheiden. Ich sage ihnen ein extremes Beispiel. Im Jahr 2017 hatten wir sehr viel Probleme mit Fäulnis. Weingut Reinhold Haart hatte was er dann zu letzten gelesen hat nur einen Hektarertrag von 1000 liter/HA.
      Sie werde doch nicht glauben das dies guter Wein wird? Der hatte Essigsäure durch die viele Fäulnis. Er muss Wein dazu kaufen und verschneiden. Anders hätte er den Wein in den Kellerkanal laufen lassen können. Außerdem möchte ich nicht mit solchen Betrieb nicht tauschen. Mein Geld was ich habe ist mir viel lieber als deren Schulden. Sie müssen immer eins bedenken auf Qualität manchen (also weniger Ernten) ist viel zu teuer. Die Kosten erhöhen sich um 10 bis 15 Fache. Und das sag nicht nur ich. Das sagt jeder gute Steuerberater der Steuererklärungen für Winzer macht.

      1. Gut, bis eben fand ich die Diskussion noch super, jetzt wird es für mich ein bisschen schwierig, weil ich dieses ‚die anderen sind doof und haben Schulden‘ nicht als Argument akzeptieren kann. Ich fahre seit 20 Jahren an die Mosel und höre, dass die Guten alle pleite sind, aber die sind alle immer noch da. Sie kennen den Kontoauszug nicht und ich auch nicht. Das führt zu nichts.
        Das andere Problem, das ich habe: ich habe einen ganz langen Artikel über Bio-Umstellung für die Vinum geschrieben, habe Winzer interviewt, aber vor allem auch Prof. Kauer aus Geisenheim und einige andere anerkannte Auskenner in Sachen Weinbergsleben. Wenn Sie 105 Hektoliter ohne Kunstdünger mit Riesling im Goldtröpfchen hinkriegen, dann haben die mich alle belogen! Aber warum hat keiner der 10.000 Leser (darunter sehr viele Winzer) mich je darauf angesprochen? Ich habe eine Podcastfolge zu dem Thema gemacht, die auch von sehr vielen Praktikern gehört wurde – keiner hat je widersprochen. Sie sind der erste unter hunderten, wenn nicht tausenden Fachleuten, mit denen ich in den letzten Jahren gesprochen habe, der sagt, dass das geht. Ich kann das jetzt nur zur Kenntnis nehmen. Vielleicht hören Sie ja mal die Folge durch und weisen mich auf weitere Fehler in meinen Ideen hin: https://www.schnutentunker.de/was-taugt-biowein/
        Beste Grüße
        Felix Bodmann

        1. Ich habe nicht geschrieben das jemand doof ist. Ich habe nur meine Meinung geschrieben. Außerdem haben viel Topwinzer andere Einnahmen sonst wäre sie pleite. Der Ertrag hängt ja auch vom anschneiden ab. Eine Bogrebe oder zwei. Ich haben ihnen geschrieben das wir schweren Boden. Das ist nun mal so.

          1. Das ‘doof’ sollte nur eine Abkürzung sein. Ich bitte um Entschuldigung, wenn Sie das als Unterstellung empfunden haben. Sie haben aber nicht Ihre Meinung geschrieben. Der hatte Essigfäule, der musste zukaufen und verschneiden, der hat Schulden – das sind keine Meinungsäußerungen, sondern knallharte Tatsachenbehauptungen. Ich kann da nichts zu sagen und finde, wir belassen es einfach dabei.

        2. Probieren sie den Wein nach dem Ertrag? Oder probieren Sie den Wein wie er schmeckt? Warum haben wir ein Prüfstelle für Wein? Wenn Sie einen Kabinett kaufen der einen Hektarertrag 12500 Liter hatte. Was ist daran schlimm? Wenn der Wein schmeckt ist doch alles gut.

          1. Der hatte Essigfäule, der musste zukaufen und verschneiden, der hat Schulden – das sind keine Meinungsäußerungen, sondern knallharte Tatsachenbehauptungen. Ich kann da nichts zu sagen und finde, wir belassen es einfach dabei. Das entsprich genau der Wahrheit. Er geht spät Traubenlesen der Wein muss Essigsäure haben. Ohne verschneiden kann er nichts damit machen. Das weiß jeder gute Winzer. Ohne Trauben ernten kann man keinen Umsatz machen. Das weiß auch jeder.

          2. Wenn der Wein schmeckt ist doch alles gut.

            Das ist vermutlich die Frage, die derzeit ganz neu verhandelt wird und Sie haben deutlich gemacht, wie Sie das sehen. Ich bin nicht sicher, ob ich Ihnen vermitteln konnte, warum wir da auseinander liegen. Ich versuche das mal ganz platt: Nein. Schmecken allein reicht nicht. Nachhaltigkeit ist auch ein Thema. Und noch zweieinhalb andere Sachen. Aber ich will Sie wirklich zu nichts zwingen. Wollen wir es nicht einfach dabei bewenden lassen?

          3. Wir können es dabei belassen, aber es regt mich einfach auf, dass die „normalen Winzer „ überhaupt nicht gefragt werden. Sie waren bei Weingut Steinbach in Piesport. Ich habe mit Senior und Junior Steinbach von dem neuem Weingesetz erzählt. Sie wussten es noch nicht einmal dass ein neues Weingesetz kommen sollte. Natürlich ist Steinbach so wie viele andere Winzer dagegen. Das ist keine Demokratie mehr. Das Mengengütegesetz versteht der Ottonormal Verbraucher gar nicht. Ein Kunde hatte über ein Online Shop bei mir Wein bestellt. Er sagt er wäre in Piesportin in Urlaub gewesen. Er weis also das Piesport ein Ort ist. Er meine es wäre ein Fehler von der Druckerei das Piesporter auf dem Etikett steht. Er dachte es müsse nur Piesport auf dem Etikett stehen. Also das „ER„`wäre ein Fehler. Der Kunde versteht auch nicht das Goldtröpfchen eine Einzellage ist.
            Ein andere Kunde hat Piesporter Goldtröpfchen im Supermarkt gesehen. Er glaubt das der Wein von mir wäre, weil Goldtröpfchen auf dem Etikett steht. Er glaubt das ich nur Goldtröpfchen verkaufe.
            Wenn der Verbrauch nicht einmal das versteht, dann kann er das Mengengütegesetz erst recht nicht verstehen.
            Wenn wir weniger Ernten müssen wir auch teuer verkaufen. Der Durchschnitts verkaufst Preis soll im Supermarkt bei 2,60€ liegen.
            Der kauf bei Winzer liegt bei 6,50€.
            Deswegen ist es schwierig auf Qualität machen.

  6. Ich stelle aktuell besonders in A und I fest, daß immer mehr Weine den aus rechtlicher Sicht qualitativen Abstieg in die Landwein- und Weinebene vollziehen, was nach Auskunft einiger Winzer nicht unbedingt geschäftliche Nachteile mit sich bringt; das realisiere ich in D auch schon in derzeit noch geringerem Maße, mal sehen, wie z.B. die qualitätsweinabhängigen VDP-Produzenten darauf reagieren. Wir werden uns wohl künftig damit anfreunden müssen, daß die besten Sachen, die der Weinbau so produziert, bezeichnungstechnisch mehr und mehr nur drittklassig sind und daß man sich Informationen über die tatsächliche Herkunft etc. aus sekundären Quellen besorgen muß, da diese dann nicht mehr auf dem Etikett angegeben werden dürfen. Das wird für den weinaffinen und entsprechend informierten Teil der Konsumenten mehr oder weniger Wurscht sein, die Etikettentrinker werden womöglich das Nachsehen haben…

    1. Ich habe eine Kolumne für ein neues Projekt über die Thematik geschrieben. Das geht hoffentlich demnächst live. Ich mag hier nicht alles wiederholen, was ich in dem Text geschrieben habe, deswegen bin ich etwas schmallippig, poste hier aber einen Link zum Artikel, sobald er erschienen ist. Als Appetithäppchen vielleicht so viel: ich sehe diesen Trend auch, finde ihn aber schwierig bis bescheuert und hoffe, dass er sich nicht flächendeckend ausbreitet. Es lebe die Qualitätsweinprüfung!

      1. Vielen Dank für die Verlinkung des Artikels!

        Allerdings habe ich dann doch teils etwas abweichende Gedanken zu diesem Thema.

        Zuerst mal: wozu ist die Qw-Prüfung denn überhaupt da? In erster Linie doch zum Verbraucherschutz. Also Überprüfung der Mindestanforderungen des WeinG bzw. der WeinV in Bezug auf technische Parameter, Herkunft, Verarbeitung etc., soweit diese gesetzliche Anforderungen sind. Dementsprechend wird bei der Prüfung zuallererst mal nach den Vorbedingungen geschaut (Rebsorte, Qualitätsstufe, Herkunft, Farbe, Klarheit). Wenn ein Wein dann deutlich trüb oder auch klar wie Quellwasser ist, geht’s in der Regel von Haus aus nicht weiter, wenn der Silvaner nach Riesling schmeckt, aber sonst fehlerfrei ist, kann der Wein zwar ggf. die AP bekommen, darf aber möglicherweise nicht als Silvaner vermarktet werden, eine allzu kärgliche Auslese wird ggf. zur Spätlese abgestuft. Dies erfolgt gemäß den Aussagen eines Bekannten von mir, der selbst in Franken Prüfer ist, in der Regel recht wohlwollend, ist jedoch auch stark vom Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers abhängig. Wenn diese Hürde geschafft ist, muß man nur noch mindestens 1,5 von 5 Punkten im Durchschnitt über die Disziplinen Geruch, Geschmack und Harmonie erreichen und schon hat man das Prüfnümmerchen im Sack. Das schaffen im ersten Anlauf ca. 90 % der angestellten Weine, weitere 5 % schaffen’s dann in der Regel noch im Widerspruchsverfahren.

        So, was sagt das jetzt dem Verbraucher? Da dieser ja seit tausenden von Jahren ausschließlich klare und wohlfarbige Weine gewohnt ist, kann er sicher sein, nicht von irgendwelchen Hefebatzen oder Warnfarben im Glas erschreckt zu werden, sein Silvaner schmeckt zumindest so einigermaßen nach Silvaner und die technischen Daten werden im Mindestmaß eingehalten, weiters gehört der Wein zu denjenigen 95 %, welche die Prüfung zumindest mit Ach und Krach geschafft haben, vielleicht auch deutlich besser, aber eben nur vielleicht, da die erreichte Punktzahl ja nicht weiter kommuniziert wird. Das war’s dann aber auch schon. Das mag für die überwiegende Weinkonsumentenschaft auch ausreichend sein (sofern sie’s überhaupt interessiert), deshalb will ich an der AP an sich auch gar nicht rütteln.

        Aber was soll ich als Geek, Nerd oder was auch immer mit dieser Information anfangen, daß ein Wein die Qw-Prüfung bestanden hat? Mir sagt das hinsichtlich für mich verwertbarer qualitativer Eigenschaften ehrlich gesagt erst mal gar nichts, da sich hinter der AP-Nummer selbst sowohl der „heiße Sch…“ als auch eine beliebige Zucker-Maoam-Discounter-Plörre verstecken kann.

        Da ich sehr gerne (auch) Weine trinke, die von Winzern mit Drang und Liebe zur Innovation vinifiziert werden und die dann verglichen mit dem traditionellen Sortiment teils arg neben der Spur sind und schon von daher gar nicht den seit gefühlt 1.000 Jahren eingefahrenen Ansprüchen der Gesetzgebung entsprechen können bzw. meist auch gar nicht wollen, lande ich in letzter Zeit sehr häufig bei den „Landweinen“ und „Weinen“, die die Ursache für viele meiner spannendsten Weinerlebnisse sind. Wenn nun die Winzer ihren „Frieden mit der Qualitätsweinprüfung“ machen sollen bzw. würden, dann führe das aktuell in erster Linie dazu, daß diese spannende Weinnische verschwinden würde.

        Dazu kommen dann Aussagen von einigen Winzern, die einfach für sich feststellen, daß sie mit dem ausschließlichen Wirken auf der Wein- und Landweinebene keinerlei Absatz- und / oder Umsatzeinbußen haben und daß sich der administrative Aufwand für sie auf diese Weise auch noch spürbar senken läßt. Teils ist es auch eher so, daß ein Natur- / Orange- / PétNat- etc. -Wein mit AP-Nummer bei vielen Interessierten im Verdacht steht, möglicherweise zu mainstreamig, zu typisch, zu langweilig zu sein, d.h. „Landwein“ und „Wein“ etablieren sich gerade zu einer eigenen Qualitätsmarke (welche das WeinG so gar nicht vorgesehen hat, analog zum Bedeutungs-Hijack des Kabinetts), wenn auch (bislang) nur in ganz kleinen Umfang.

        Deshalb denke ich nicht, daß es in absehbarer Zeit eine Art Natur-Qw geben wird, weil ich aktuell nicht sehe, wer das initiieren sollte. Und vor allem: wer sollte denn da die Rahmenbedingungen bzw. Qualitäten definieren? Und was passiert, wenn die Innovationen auch hier (noch) weiter voranschreiten und der gerade erstellte Rahmen erneut verlassen wird, weil er natürlich weitere Innovationen / Trends etc. nicht vorweg nehmen kann? Ein entsprechend dynamisches „just-in-time-Regelwerk“ wird es in unserer Gesetzes- und Verordnungslandschaft sicher nie geben.

        Die bekennenden Landweinproduzenten, die ich so erlebt habe, fühlen sich anscheinend relativ wohl in ihrer Haut bzw. Nische und ohne Leidensdruck wird da m.E. keine erfolgversprechende Initiative aufkommen. Auch sträube ich mich dagegen, daß in unserem eh schon überregulierten Land (und in der Rest-EU ebenso) weiter alles zu Tode reguliert wird, denn Regularien sind immer zweischneidig: der geschaffenen (vermeintlichen) Sicherheit auf der einen Seite steht eine Blockadewirkung hinsichtlich Innovationen und / oder Sonderfällen gegenüber, das gilt in besonderem Maße auch für die Weinwelt. In einem überregulierten System passiert nichts Spannendes mehr und in Sachen Wein zieht erneut gepflegte Langeweile ein.

        Und ich denke nicht, daß das Lebensrisiko jedes Einzelnen über Gebühr beansprucht wird, wenn die Mikronische „no Qw“ mit etwas weniger Zaumzeug ums Produkt unter die Leute gebracht wird. Und gänzlich unreguliert sind ja „Weine“ und „Landweine“ nun auch nicht, insbesondere wenn’s um die Minimierung gesundheitlicher Risiken geht und das sollte ja oben an stehen. Markt- und Geschmacksbelange muß man für diese Nische deshalb nicht extra reglementieren, denke ich, denn auch hier ist es m.E. zumutbar, daß sich der etwas ambitioniertere Weingenießer über die heutzutage zuhauf existierenden Quellen entsprechend informiert.

        No risk, no fun!

        1. Kann es sein, dass Sie meinen Text sehr flott überflogen haben, bevor Sie dann einen sehr langen Text über Gedanken verfasst haben, die sie schon länger mit sich rumtragen und die meine Ausführungen nur am Rande streifen?
          Die wesentliche Forderung meines Textes war, dass Nicht-QW-Produzenten bitte nicht gegen die QWP agitieren sollen und Verbraucher sich im Falle der Agitation nicht vor den Karren spannen lassen dürfen. Wenigstens dazu finde ich in Ihrem Text keinen Widerspruch, was mich ein ganz bisschen beruhigt. Dazu schrieb ich, dass die QWP vor allem die 43 Millionen Konsumenten außerhalb Ihrer Blase schützt. Darauf sind Sie auch nicht eingegangen.
          Eine Alternativweinprüfung, die bescheinigt, dass der Wein gesundheitlich unbedenklich ist und die von der Norm abweichenden optischen und olfaktorischen Eigenschaften einen natürlichen Ursprung haben, verhindert nur zwei Innovation: die Produktion gesundheitlich bedenklicher Weine und solcher Weine deren abweichende optische und olfaktorische Eigenschaften durch Tricksereien hervorgerufen wurden. Ich bin dafür, Sie sind dagegen. Ich glaube, wir haben ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis von Wein und von Verbraucherschutz.
          Außerdem sind Sie der Meinung, eine solche Prüfung wäre sehr schwer zu installieren, weswegen man es besser gar nicht versuchen sollte? Naja, was soll ich denn darauf erwidern? Und jetzt sagen Sie bitte nicht, Sie hätten das nicht gesagt. Denn genau das steht da oben, nur in deutlich mehr Worte gekleidet.

          1. Ausgangspunkt meiner Gedanken war im Wesentlichen ihr Schlußsatz hinsichtlich des Aufrufs zur Versöhnung mit der Qualitätsweinprüfung. Das kam bei mir mehr in der Art an, als daß die Wein- und Landweinproduzenten doch bitte zur Qw-Prüfung zurückkehren sollen, was dann in deren derzeitiger Ausgestaltung zwangsläufig das Aus für viele spannende Sachen bedeuten würde; möglicherweise habe ich diesen Satz anders interpretiert, als Sie ihn verstanden haben wollten…

            Ich schrub ja auch „Das [die Qw-Prüfung mit entsprechender AP-Nummer] mag für die überwiegende Weinkonsumentenschaft auch ausreichend sein (sofern sie’s überhaupt interessiert), deshalb will ich an der AP an sich auch gar nicht rütteln.“, insofern volle Zustimmung zu dem Teil ihres Artikels!

            Insgesamt würde ich das 3- bzw. 4-stufige System, das derzeit über EU-Recht etabliert ist und sich in D vereinfacht als „Wein“ / „Landwein“ / „Qw“ bzw. „Prädikate“ und neuerdings EG / GG darstellt, einfach so stehen lassen wie es ist und jeden in der Riege, in der er sich wohl fühlt, in Ruhe arbeiten lassen; dem Verbraucherschutz ist somit aus meiner Sicht ausreichend Genüge getan. Oder muß man ihrer Meinung nach „Wein“ bzw. „Landwein“ aktuell als bedenklich einstufen? Wer sich nicht an die Qw-Regeln halten will oder kann, soll halt ein oder zwei Ebenen weiter unten arbeiten und gut is.

            Ob ich eine grundsätzlich andere Auffassung von Verbraucherschutz habe, kann ich aus dem bisher Geschriebenen nicht beurteilen, ich bin nur der Auffassung, daß nur das reguliert gehört, was auch wirklichen Schaden vom Verbraucher abwendet (im Wesentlichen gesundheitlich und finanziell) bzw. Täuschungen über den wahren Inhalt ermöglicht. Und deshalb wäre ich auch kein Fan einer extra Natur-Qw, da ist es mir tatsächlich lieber, die entsprechenden Winzer toben sich innerhalb der bestehenden unteren zwei Ebenen aus und nutzen die Freiheiten, die sie da haben. Den Rest regelt der Markt…

          2. Im Ausland außer Österreich versteht man diese Diskussion überhaupt nicht, weil es dort keine Prüfstelle für Wein gibt. siehe link: https://weinverkostungen.de/die-amtliche-prufungsnummer-bei-wein-a-p-nr/ . Für die Qualität bringt es auch nichts. Wenn z.B. eine Spätlese abgelehnt wird, weil der Wein einen Weinfehler hat, dann wird der Wein zu Kabinett abgestuft. Nur der Wein hat immer noch den Weinfehler (z.B. Böckser). Aussicht des „einfachen „Konsumenten hat man nur den Namen des Weines geändert. Die Prüfstelle ist nur ein „bürokratisches Monster„ eben typisch deutsch.

            1. Also jetzt reicht es aber mal mit dem Quatsch, den Sie hier erzählen. Ein spanischer Winzer, der seinen Wein als Qualitätswein verkaufen will, muss den nicht nur beim Consejo zur sensorischen Prüfung abgeben, der muss auch noch die Saftausbeute, die Dauer des Holzausbaus und wassweissich nachweisen. Wenn er dann bestanden hat, kriegt er nicht nur eine Prüfnummer, die man ja einfach aufs Etikett drucken könnte, er kriegt einen farbigen Aufkleber mit D.O.-Logo, den er bezahlen und auf die Flasche kleben muss. Er kriegt exakt so viele Aufkleber, wie er Flaschen als gefüllt angegeben hat. Über die Verwendung muss er Rechenschaft ablegen. Dagegen ist die Qualitätsweinprüfung ein Kindergarten. Bei italienischen Winzern ersetzen sie Consejo durch Consorzio und den Aufkleber durch eine Banderole (auf der die AP-Nummer meist sogar aufgedruckt ist), In Frankreich ist es dann das Komitee und immerhin muss der Winzer nix kleben. Was reden Sie denn für einen Blödsinn? Noch nie einen Barolo getrunken? Das ist zum wiederholten Male das Gegenteil der Wahrheit, was Sie hier absondern. Hören Sie endlich auf, Sie ahnungsloser Troll! Bei dem Mist, den Sie hier von sich geben, bin ich heilfroh, dass zwischen Ihnen und Ihren armen Kunden wenigstens noch die Weinkontrolle und die Qualitätsweinprüfung stehen. Und jetzt suchen Sie sich bitte eine andere Spielwiese.

          3. Ich habe gar keine Problem mit Prüfstelle und Weinkontrolle. Im Gegenteil ich bekomme meine Weine mit gut und sehr gut bewertet. Obwohl ich ja soviel ernte. Die Weinkontrolle war vor 2 Jahren da, es gab keine Beanstandung, hatte auch Proben von 2017er mitgenommen. Wenn Sie das nicht glauben fragen sie sie doch. Sicher gibt es auch Gesetze im Ausland, aber oben da auch alles so genau kontrolliert wird wie Deutschland, dass glaube ich nicht. Das haben mir schon viel Beamte gesagt, nicht nur wenn es um Wein geht. . Wenn ja alle politischen Entscheidungen ja so richtig waren. Warum sind dann 4500 ha liegen geblieben (Stillgelegt) worden? Darüber müssen man mal nachdenken. Wir haben unser Vermögen total entwertet bekommen. Und dagegen wäre ich mich, was auch mein gutes Recht ist.

  7. Vgl. meinen aktuellen Bericht zum „Terroir“-Gedanken auf Wine.Life.Magazin, der sich ebenfalls mit der Thematik auseinandersetzt.

  8. Es macht keinen Spaß mehr, sich damit zu beschäftigen. Nicht betroffen sind glücklicherweise jene zahlreichen guten Winzer, die sich einen großen, stabilen Privatkudenstamm aufgebaut haben, den sie Jahr für Jahr mit tollen Produkten überzeugen und auch ohne den Image-Adler einigermaßen anständige Preise erzielen können. Der VDP kommt mir hier – bei allen Verdiensten – allerdings zu gut weg. Diverse Betriebe haben den stolzen Adler für Guts- oder auch Ortsweine missbraucht, über die man nur den Kopf schütteln kann. Und er hat keine Anstalten gemacht, da wirklich durchzugreifen. So kann man sein Image auch beschädigen…

    1. Das empfinde ich als klassischen Whataboutismus. Vor 20 Jahren gab es zwei Initiativen zu einer ans romanische angelehnten Herkunftsklassifikation: das Rheingauer Erste Gewächs und das GG des VDP. Ersteres ist gründlich verhunzt, während der VDP seine Klassifikation über die Jahre zu einem System ausgebaut hat, das als Erfolg gelten muss (wie wir die Weine finden ist schlicht irrelevant). Die Durchschnittserlöse pro Liter liegen bei den VDPisten nun mal deutlich höher als bei anderen. Der Gesetzgeber hat in der Zwischenzeit an allem Möglichen gebastelt: Selection, Classic, Cremant Mosel, DC Pfalz uwm. Die sind alle nix geworden. Und natürlich sind die von Dir angesprochenen Winzer betroffen. Deutscher Wein verliert Marktanteile auch im Inland – durch die Bank weg. Die Zeiten, in denen die nächste Generation die Lieferantender Eltern übernimmt, sind vorbei. Jede neue Generation auch in diesen Weingütern kriegt das rauere Marktumfeld deutlicher zu spüren.

    2. Es geht den VDP-Betrieb doch nur darum das nur sie Prädikatswein verkaufen können. Ich werde meine Kundschaft verlieren. Wenn ich als Prädikatswein verkaufen will muss ich wenig als 8000 Liter pro Hektar ernten. Dann muss ich meinen Wein teuer machen. Und ich werde meine Kundschaft verlieren. Mein Wein wird auch deswegen nicht besser werden wenn ich wenig ernte.

  9. Toller Bericht. Danke Felix!

    Schade um das GG. War ein tolles und einfaches Kürzel für guten Wein.

    Klöckner als Bundes(lobby)kanzlerin… Oje, ich sehe es schon kommen.

    Da hilft nur bei der nächsten Wahl das Kreuz irgendwo anders hinzusetzen.

    1. Lieber Herr Bodmann,
      sie schreiben das es international üblich ist, bei der Lage auf den Ort zu verzichten. Das stimmt.
      Aber gerade bei uns in Deutschland ist es, wegen der Verbrauchertäuschung, sehr wichtig den
      Ortsnamen vor die jeweilige Lage (genauso groß) zu schreiben.
      Ansonsten werden die berühmten Lagen missbraucht. V.a die Lage Kirchenstück gibt es doch
      sehr oft. Natürlich Forst, aber auch Ellerstadt, Herxheim, Leistadt, Weinheim, Hohen-Sülzen, Hochheim, Hechtsheim usw.
      Oder die Lage Herrenberg, bei uns in Ungstein eine GG-Lage, gibt es auch in Nußdorf, Oppenheim, Wawern, Valwig, Kesten, Leiwen, Rech, Erden, Castell, Kleinochsenfurt usw.
      Deswergen ist es für mich zwingend erforderlich das der Ortsname dabeisteht (auch auf dem Frontetikett), ansonsten kann es doch zu gewollten (von Winzerseite her) oder ungewollten Verwechslungen kommen.

      1. Ich verstehe das auch nicht warum man den Ortsnamen nicht dabei schreiben soll oder darf. Wenn man dann im Internet nach Brauneberger Piesporter usw. sucht findet man den Wein nicht. Man würde nur den „Ortswein „ finden und den guten Einzellagen Wein nicht. Es ist jetzt erlaubt (einige Winzer machen das) den Weinbergsnamen (so wie der Winzer den Weinberg nennt) anstatt den Ort aufs Etikett zu schreiben. Damit geht man 100 Jahr zurück. Ich habe eine Weinpreisliste von 1931 da hat man das auch gemacht. Das ist auf jeden Fall ein schritt zurück.

      2. Es gäbe noch eine andere Möglichkeit: Alle Kirchenstücke abschaffen, bis auf die GG-würdigen. Das gilt dann auf Basis der Anbaugebiete, ein Herrenberg in der Pfalz und einer an der Saar sollte funktionieren. Wir rden hier dann ja über Lagenweine mit grundsätzlich mindestens zweistelligen Euro-Preisen. Da darf man dem Verbraucher zumuten, dass er sich wenigstens minimal mit der Materie beschäftigt. Macht der Rest der Welt auch. Lediglich beim ‘Schlossberg’ könnte diese Beschränkung problematisch werden. Na und? Machen wir halt eine Ausnahme. Einfach noch mal oben auf die Zahlen schauen: das bisherige Lagensystem samt Prädikaten ist mausemausetot. Mit Verweis auf einige seiner größten Albernheiten darauf zu bestehen, dass es möglichst wenig modifiziert werden soll, ist keine Lösung.

        1. Die Auffassung, daß ein Lagenname weinrechtlich nur dann vollständig ist, wenn er aus Gemeinde plus Lage besteht, ist jetzt nichts grundsätzlich Neues, m.E. wurde hier im Gesetz nur konkretisiert, was vorher auch schon geltende Rechtslage war, wenn man die Normenkette entsprechend angewendet hat. Zumindest sah das das Verwaltungsgericht Würzburg in seinem Urteil W 3 K 13.534 vom 30.04.2015 bereits so. Deshalb gibt’s zumindest in Franken keine Lagenweine ohne Nennung des Ortsnamens auf allen Etiketten, die auf der Flasche so draufbeppen.

          In anderen Regionen wurde dies bisher anscheinend geduldet (oder zumindest nicht gerichtet), die rechtliche Grundlage für das o.a. Urteil ist jedenfalls nicht rein auf Landesebene zu sehen, sondern führt nur EU- und gesamtdeutsche Gesetze, Verordnungen etc. in der Normenkette auf.

          Ich weiß jetzt auch nicht, was da schlimm dran ist, wenn ich auf der Flasche gleich sehe, ob es sich um einen Würzburger Stein oder einen Stettener Stein handelt. Dazu kommt, daß es ja auch Lagen gibt, die sich über mehrere Gemeinden bzw. Gemarkungen erstrecken und die keine Leitgemeindenregelung haben.

          Wenn ich mich auf die Schnelle nicht verzählt habe, kommen allein in Rheinland-Pfalz 157 Lagennamen mehr als einmal vor, nicht wenige Namen sind über 10-fach vergeben. Über alle Regionen wird sich das noch vervielfachen. Wenn man das nun flächendeckend über den Lagennamen eindeutig machen wollte, hätte man die nächsten Jahrzehnte ordentlich was zu tun, denn so „von oben herab“ wird das kaum ohne endlose Diskussionen incl. Gerichtsverfahren durchzusetzen sein.

          Die Welt wird sicher nicht untergehen, wenn z.B. dem Ungeheuer ein Forster vorangestellt wird und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß dadurch auf einmal weniger Ungeheuer verkauft werden…

          1. Das kann ich nicht beurteilen, weil mir jegliche Erfahrung in der Vermarktung deutscher Spitzenweine in internationalen Märkten fehlt. Der VDP, einzige Organisation mit zählbaren Erfolgen auf diesem Gebiet, hält es anscheinend für essentiell; Sie können sich einen Effekt nicht vorstellen. Da würden mich weitergehende Details zu Ihren Erfahrungen auf dem Gebiet natürlich sehr interessieren. Worauf fußen Ihre Einschätzungen?

            1. …ich hatte ja schon erwähnt, daß ich ein reiner Endverbraucher bin und in der Sparte Wein keine „professionellen“ Erfahrungen hinsichtlich des Marketings habe. Dementsprechend sind meine Einschätzungen zu dem Thema eine Mischung aus Markterfahrungen anderer Märkte sowie einer Portion gesunden Menschenverstands. Sie erwähnten ja selbst, daß Konsumenten, die aus dem Bereich „Wein“ ein etwas fortgeschrittenes Produkt erwerben, zuzumuten sei, daß Sie sich minimalst informieren können. Dann aber zu mutmaßen, daß diese Leute bei einem Mehr an Information ihr schon gewecktes Kaufinteresse in signifikantem Anteil wieder aufgeben sollten, kann ich nicht nachvollziehen.

              Der VDP hat ja eigentlich die Möglichkeit, zwischen z.B. Franken und der Pfalz zu vergleichen, denn nur „Julius-Echter-Berg“ auf dem Etikett gibt’s halt nicht. Dann könnte man ja auf Basis eines entsprechenden Zahlenwerks versuchen, hier irgendwelche Wirkungen abzubilden bzw. zu belegen. Falls es sowas gibt, lerne ich gerne dazu, ansonsten werte ich solche Aussagen auch eher als Meinung bzw. Stimmungsmache denn als Fakt.

              Bei Weinen, die vorwiegend von eher uniformierten Kunden gekauft werden, ist das Thema hinsichtlich der Benamselung nach meiner Vorstellung und tw. auch Wahrnehmung sicher sensitiver, aber auch da denke ich, daß die optische Wahrnehmung des Flaschendesigns mehr ausmacht als die textliche Information, die sowieso kaum jemand richtig zuordnen kann. Und dann reden wir ja auch in der Regel nicht mehr von Lagenweinen.

              Und auch im internationalen Handel fällt es mir schwer zu glauben, daß sich in USA, Japan, China etc. ein Forster Ungeheuer schwerer verkaufen soll als ein Ungeheuer. So oder so versteht doch eh schon wegen der Sprachbarriere kaum ein internationaler Kunde, was da letztlich auf dem Etikett drauf steht…

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