Grosses Gelage (6)

Trittenheimer Apotheke, Riesling Auslese trocken – 1. Lage, 2007, Weingut Josef Rosch, Leiwen/Mosel. Die Flasche ist der Neugier geopfert, denn aus eigener Erfahrung mit älteren Jahrgängen möchte ich behaupten, dass der Wein frühestens in zwei Jahren zeigt, wie gut er wirklich ist.

Trittenheimer Apotheke - 1. Lage
1. Lage ohne VDP: Roschs Trittenheimer Apotheke Auslese trocken

Jetzt ist die Nase noch etwas eindimensional: Aprikose und etwas Aloe Vera. Am Gaumen ist der Wein schon jetzt ein Brecher: straffe Säure, sehr deutliche Mineralik, etwas Karamell, etwas Rauch, dazu Apfel. Das ist ein Kau-Wein, Riesling in 16:9 und TechniColor, von dem ein (gut gefülltes) Glas reicht, aber dafür füllt Rosch ihn auch in eine Halbliterflasche. Sehr mineralischer und unendlich langer Abgang. Der Alkohol ist so gut integriert, wie das bei 13,5% geht. Es zeigt sich für mich Potential wie beim 2005er, den ich dieses Jahr schon bei 95 Punkten sah.

Zum Abschluss der Mini-Serie über die diversen Ersten und Grossen Gewächse geht es jetzt also noch um die Renegaten, jene Winzer wie Werner Rosch vom Weingut Josef Rosch, die eine Erste Lage oder Grosses Gewächs vermarkten, ohne im VDP etc. zu sein. Holger Koch aus Baden scheint auch zu diesen zu gehören (die Weinliste weckt in mir den Eindruck, die Etiketten kenne ich nicht) und geneigte Leser, die andere kennen, können diese ja vielleicht per Kommentar ergänzen.

GG und Großes Gewächs ist nicht schutzwürdig

Es ist ein weit verbreiteter Glaube, nur Winzer, die dem VDP angehören, besäßen das Recht, ein Großes Gewächs zu füllen und zu vermarkten. Befeuert wird diese Annahme vielleicht von der Aussage de VDP: ‚Die Begriffe „Erste.Lage“ und „Grosses Gewächs“ sind Eigenmarken des VDP‘, welche man auf der Webseite des VDP findet.

Aus den Online-Datenbanken der EU ist ersichtlich, dass der VDP am 21. Februar 2003 versucht hat, den Begriff ‚Grosses Gewächs‘ beim Europäischen Amt für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern als Gemeinschaftsmarke einzutragen und dieses Ansinnen gescheitert ist. Nachdem das Amt die Marke am 25. März 2004 nicht eintragen wollte, da keine ausreichende Unterscheidbarkeit gegeben sei, legte der VDP zunächst Beschwerde ein. Als diese kein positives Ergebnis brachte, zog der VDP am 24. Januar 2007 den Antrag auf Eintragung der Gemeinschaftsmarke zurück. Über diesen Vorgang habe ich weder einen Zeitungsartikel noch  einen Hinweis auf einer Webseite oder in einem Blog gefunden. Das Urteil der Beschwerdekammer vom Februar 2006 ist bei der EU als PDF hinterlegt. Bisher ist es dem VDP ganz gut gelungen, das Thema aus der öffentlichen Diskussion heraus zu halten und vermutlich wird auch dieser Blogpost nichts daran ändern.

Ebenfalls gescheitert ist der Versuch des VDP, die ‚Erste Lage‘ als Gemeinschaftsmarke eintragen zu lassen. Gehören tut dem VDP die Marke ‚VDP Erste Lage‘ und ‚VDP Grosses Gewächs‘,   dem Bernkasteler Ring gehört die Marke ‚Großes Gewächs Bernkasteler Ring‘. Gegen die Eintragung der Abkürzung ‚GG‘ auf nationaler Ebene läuft das Widerspruchsverfahren.

Ich bin kein Jurist und will daher keine voreiligen Schlussfolgerungen ziehen. Ganz allgemein könnte ich mir aber vorstellen, dass die Tatsache, dass die EU die Begriffe ‚Grosses Gewächs‘ und ‚Erste Lage‘ nicht schützen mag, bedeuten könnte, dass jeder sie benutzen kann.

Holger Koch und Werner Rosch tun es schon.

2 Gedanken zu „Grosses Gelage (6)“

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