VDP.Aus Ersten Lagen

VDP.BÜCHSE.PANDORA


Die Mainzer Weinbörse hat gezeigt: um aus dem Jahrgang 2018 schlechten Wein zu machen, musste man sich richtig anstrengen. Eine Klassifikation zu vermurksen ist deutlich einfacher. Denn bei der Neugestaltung der Rheinhessischen VDP.Qualitätspyramide ist ein bisschen was schief gelaufen.

Der VDP-Rheinhessen hat seine Klassifikation überarbeitet. Vorsitzender Philipp Wittmann stellte diese am Rande der Weinbörse bei einem Abendessen einem kleinen Kreis von Händlern und Multiplikatoren vor. Die neue Klassifikation ist vierstufig. Bis zum Jahrgang 2017 hatte die Rheinhessische Qualitätspyramide aus drei Stufen bestanden: Gutswein, Ortswein und Großes Gewächs (GG). Dabei galt die Maxime des ‚Lagenverbrauchs‘, durfte jeder Winzer aus jeder großen Lage nur einen trockenen Wein pro Rebsorte keltern: das GG. Trockene Weine aus anderen als den GG-Rebsorten Riesling und Spätburgunder mussten abgestuft werden. Nun, so erklärte Wittmann in seiner Einleitung, sei die Zeit für eine Aufwertung der besten Ortsweine gekommen. Man habe sehr viel Arbeit in die Qualität der Ortsweine gesteckt, stehe aber aufgrund der Bezeichnungsgleichheit in einem schwierigen Wettbewerb mit den vierstufig operierenden Kollegen, die teils Ortsweine als bessere Gutsweine für 9 Euro anböten, da bei ihnen das wirklich gehobene Segment erst bei den Weinen aus VDP.Erster Lage begänne.

Ortswein deluxe, aus ersten und großen Lagen

Um die herausragende Stellung einiger Ortsweine kenntlich zu machen, führt der VDP-Rheinhessen mit dem Jahrgang 2018 die Kategorie ‚VDP.AUS ERSTEN LAGEN‘ ein. Anders als bei den Weinen mit der Kennzeichnung VDP.ERSTE LAGE in anderen Regionen steht bei der Rheinhessischen Variante keine Lagenbezeichnung auf dem Etikett, sondern nur der Ortsname. Es handelt sich also um einen Ortswein aus Ersten Lagen. Die Trauben für diese Weine stammen ausschließlich aus Lagen, die als VDP.Erste Lage oder VDP.Grosse Lage klassifiziert sind. Dafür hat der VDP-Rheinhessen sämtliche Orte seines Anbaugebietes bewertet und Ort für Ort festgelegt, welche Orte Ortsweine aus ersten Lagen machen können und welche nicht. Qualifiziert sich ein Ort nicht für die große Variante hat der Winzer die Möglichkeit einfache Ortsweine mit dieser Ortsbezeichnung zu füllen. Die Klassifikation wurde zudem pro Rebsorte durchgeführt. (Anmerkung d. Verf.: Ich verzichte im Folgenden auf die Versalien und VDP.-Schreibweise, außer wo unbedingt nötig und rede von ‚Ortswein aus Ersten Lagen‘, ausschließlich aus Gründen der Lesbarkeit.)

Das klingt ein bisschen kompliziert, daher folgt hier ein Beispiel. Westhofen ist als Weißwein-Hochburg für den Ortswein aus ersten Lagen bei Riesling, Silvaner und Chardonnay qualifiziert, beim Spätburgunder jedoch nicht. Das Weingut Gutzler hat also ab sofort Ortswein aus Ersten Lagen der besagten drei Weißweinsorten im Programm. Der Westhofener Spätburgunder von Gutzler trägt hingegen die Bezeichnung VDP.Ortswein. Manchmal ist ein Ort für viele Rebsorten qualifiziert (Westhofen), manchmal für keine (Ingelheim), die meisten für mehrere. Fruchtsüße Weine aus Ersten Lagen tragen ein Prädikat, aber ebenfalls keinen Lagennamen.

Die anwesenden Gäste konnten den Neuerungen wenig Positives abgewinnen – zumindest an meinem Tisch. An den anderen war es wohl ähnlich, denn zu vorgerückter Stunde ergriff ein sichtlich angefasster Philip Wittmann noch einmal das Wort. Nach einem langen Messetag muss man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, doch seinen Äußerungen war relativ deutlich zu entnehmen, dass nicht an jedem Detail dieser Neuerung sein Herz (und das seiner Kollegen) hängt. Änderungen und Ergänzungen erscheinen durchaus denkbar.

Riesling GG ‚Obere Kehr an der Müllverbrennungsanlage‘

Die Rheinhessen waren in ihren Entscheidungen übrigens nicht frei: Eine privatwirtschaftlich organisierte Klassifikation unter der Aufsicht der Weinkontrolle und im Rahmen des deutschen Weingesetzes ist ein magisches Viereck aus Wollen, Brauchen, Dürfen und Müssen. Zieht man an einer Ecke, verschieben sich auch die anderen. Hätte der VDP-Rheinhessen einfach die erste Lage nach Vorbild der Pfälzer eingeführt, hätte man den Morstein zur Ersten Lage degradiert und mittels Katasternamen Morstein GGs mit Zusätzen zaubern müssen, analog zur ehemaligen großen und heutigen ersten Lage Gimmeldinger Mandelgarten, aus der das GG von Christmann jetzt ‚Meerspinne im Mandelgarten‘ heißt. Leider heißen Gutzlers Parzellen in Morstein und Brunnenhäuschen ‚Am oberen Kelterstein‘ und ‚Am oberen Alzeyer Pfad‘. Verständlich, dass das keiner will. Zusätzlich liegen die GG-Parzellen anderer Winzer im Ur-Morstein ohne jeden Parzellennamen. Eine Lösung über eine GU nach EU-Recht – wie im Würzburger Stein beantragt – funktioniert nur, wenn alle Winzer an Bord sind. Im Stein sind fünf Winzer begütert (vier davon im VDP). Der Morstein hat über 200 Hektar mit Dutzenden Winzern.

Es wäre auch falsch zu behaupten, die Rheinhessen brieten sich als einzige eine Ortswein-Extrawurst. Die vierstufige Qualitätspyramide – so die VDP-Regionalverbände sie denn nutzen – hat eine einheitliche Basis und Spitze. Das Fundament ist der Gutswein mit beliebigen Rebsorten und Cuvées. Die Spitze bildet das Große Gewächs als trockener Wein aus einer Lage, die als ‚VDP.Grosse Lage‘ klassifiziert und einer Rebsorte, die für das Große Gewächs zugelassen ist. Das variiert von nur Riesling an der Nahe bis zu Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Riesling, und Spätburgunder in Baden. In anderen Regionen gibt es zwei bis drei dieser Sorten plus ggf. Silvaner, Traminer, Frühburgunder oder Lemberger. Dazwischen finden sich die Kategorien VDP.Ortswein und VDP.Erste Lage. 

Zweitwein, wir kommen!

Es ist nicht einheitlich geregelt, wie weit die Freiheiten hinsichtlich der Rebsorten bei diesen gehen. Der VDP-Rheingau beschränkt schon den Ortswein auf GG-Rebsorten, in Franken darf auch die Erste Lage aus Nicht-GG-Varietäten stammen (zum Beispiel Chardonnay ‚R’ Erste Lage aus dem Würzburger Stein vom Bürgerspital). Die beiden Mittelstufen sind in fast jedem Regionalverband also mehr oder weniger unterschiedlich geregelt. Allerdings haben die Rheinhessen mit dem ‚VDP.Aus Ersten Lagen‘ als erste einen neuen Begriff in die Pyramide eingebracht. Da sich der im Export prima in ‚Premier Cru’ übersetzen lässt, könnte die neue Klasse international erheblich besser ankommen als national. Gespräche mit Winzern legen diesen Schluss nahe.

Die eigentliche Revolution (und aus Sicht des Verfassers der wirkliche Sündenfall) entstand wohl eher ungewollt: Einige Ortsweine aus Erster Lage sind lupenreine Zweitweine des Großen Gewächses, andere sind immerhin noch Grand-Cru-Cuvées. In Nierstein fließt ausschließlich Material aus den Großen Lagen Orbel, Hipping, Pettenthal, Bruders- und Paterberg in den Ortswein aus ersten Lagen, in Westhofen stammen die Trauben aus Morstein und Brunnenhäuschen. Doch überall da, wo es keine Erste und nur eine Große Lage gibt, heißt VDP.Aus Ersten Lagen nichts anderes als Zweitwein des GG: Hohen-Sülzen (Kirchenstück) von Battenfeld-Spanier oder Nackenheim (Rothenberg) von Gunderloch und Kühling-Gillot. Die Rheinhessische Schnäppchenliste ließe sich fortsetzen und widerspricht krass dem einen, einzigen, One-And-Only-Mantra des VDP. Es gibt nur einen trockenen Wein aus einer großen Lage und das ist das GG? Nicht mehr in wichtigen Teilen Rheinhessens. Der Verbraucher kann sich freuen, aber Diskussionen im VDP erscheinen vorprogrammiert.

Vier Jahre später wurde die Büchse dann noch ein Stück weiter geöffnet, dazu hier mehr.

10 Gedanken zu „VDP.BÜCHSE.PANDORA“

  1. Immer mal wieder, wenn ich nach „aus ersten Lagen“ googele, lande ich hier bei diesem Artikel und freue mich, dass sich jemand die Mühe gemacht hat das Thema in verständlicher Form zusammen zu fassen. Danke!

  2. „Der Verbraucher kann sich freuen“ Ganz ehrlich? Weiß ich nicht! Für mich wurde hier offenkundig ein Stück Kundenfreundlichkeit dem Chaos geopfert und ich bin mir selbst nicht sicher ob ich wirklich ganz durchgeblickt habe. Hatte selten solche Probleme dem Beitragsinhalt zu folgen und das liegt dafinitiv nicht daran, dass Du ihn so schlecht geschrieben hättest.

    Abgesehen davon fände ich Namen wie ‚Am oberen Alzeyer Pfad‘ gar nicht so schlimm. Als ich den deutschen Weinatlas durchgearbeitet und alle Lagennamen gelesen habe, bin ich da auf durchaus kurioseres (und erheiterndes) gestoßen, und von der sagenumwobenen „Oberföhringer Vogelspinne“ sind solche Bezeichnungen dann doch noch sehr weit entfernt.

      1. Ich glaube ich habe wirklich etwas nicht verstanden und bitte um Aufklärung. Die gesamte Fläche heißt doch Moorstein und müsse (wenn man das Problem wie in der Pfalz lösen möchte) zu einer ersten Lage degradiert werden, während man die Bereiche die sozusagen „GG-würdig“ sind nach Katasternamen wie „Oberer Alzeyer Pfad“ benennen oder eben sowas konstruieren müsste wie „Oberer Alzeyer Pfad im Moorstein“, oder? Oder geht es hier gerade darum, dass man eben nicht mit den gute Fleckchen die GG-Niveau haben in einer ersten Lage untergehen möchte? (Vielleicht stehe ich aber auch gerade völlig auf dem Schlauch und/oder deute deinen Smiley (^^) völlig flasch.

  3. Wenn es denn für VdP-ler schwierig war, 2018 schlechte Weine zu erzeugen, interessiert es den Leser natürlich, ob Sie vielleicht umgekehrt ein paar Beispiele für besonders gelungene Kollektionen oder Gutsweine von der Weinbörse parat hätten? Danke

  4. Vielen Dank für das aufdröseln und einordnen der neuen rheinhessischen Vierstufigkeit an dieser Stelle. Ein weiterer Aspekt der mir bitter aufstößt, ist dass auch der VDP.Rheinhessen mit dieser Reform sich auch von der Einfachheit verabschiedet, welche zumindest aus Sicht vieler „ambitionierter Gelegenheitstrinker“ den bisherigen Reiz der VDP Klassifikation ausgemacht hat.
    Beste Grüße.

  5. „und widerspricht krass dem einen, einzigen, One-And-Only-Mantra des VDP. Es gibt nur einen trockenen Wein aus einer großen Lage und das ist das GG? Nicht mehr in wichtigen Teilen Rheinhessens.“
    Na ja, nicht wirklich. Unter der Lagenbezeichnung wird ja tatsächlich nur das GG angeboten.

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