Die Rache des Netto-Prinzen

Ein Paket traf vorgestern ein: Zwei Probeflaschen eines neuen Weines der ‚Administration Prinz von Preußen‘ für den Discounter Netto. Doch was als harmloses Geplänkel um zweideutige Begriffe begann, erscheint in der Fortsetzung wie ein unwürdiges Schauspiel.

Netto hat es wieder getan. Vor einigen Monaten brachte der Discounter einen Wein aus der Erbacher Michelmark in seine Regale, den eine Kellerei der Familie Lergenmüller mit Sitz in deren Rheingauer Weingut Schloss Reinhartshausen aus familieneigenem Traubenmaterial produziert hatte. Der Wein war für meinen Geschmack sehr ordentlich und fair bepreist. Die um den Wein entstandene Aufregung auf Facebook veranlasste mich zu einem Artikel, der seinerseits ziemlich viel Resonanz erfuhr. Dreh und Angelpunkt vieler Diskussionen war die Verwendung des Begriffes ‚Erste Lage‘ auf dem Etikett und in der Kommunikation des Discounters. Die ganze Geschichte gibt es hier.

Anschreiben Netto MarkendiscountWieder lag dem Paket ein Schreiben von ‚Stefanie vom Team von Netto-Markendiscount‘ bei und auch dieses hob auf die Begrifflichkeit ab: ‚Netto demokratisiert das Große Gewächs!‘ lautete die Überschrift. Denn im Paket war diesmal kein Riesling aus Erster Lage, sondern ein Erbacher Honigberg GG. Die ‚Demokratisierung‘ besteht im übrigen aus dem Verkaufspreis von 9,99 Euro.

Das Grosse Gewächs von Netto

Ich habe gerade in einem anderen Projekt, das ich hier bei Gelegenheit vorstellen werde, etliche sehr ordentliche Weine aus dem Discounter verkostet, teilweise zu absurd niedrigen Preisen. Ich habe da keine Berührungsängste. Zudem begrüße ich jeden Versuch, Discounterkunden an etwas höherwertige Weine heranzuführen und war schließlich in meinem Artikel auch voll des Lobes für den ersten Netto-Prinzen. Also stellte ich eine Flasche kalt und verkostete sie über drei Tage. Dieses Mal ist mein Fazit ein anderes.

Netto Riesling GG HonigbergAdministration Prinz von Preußen, Erbacher Honigberg, Riesling Grosses Gewächs, 2016, Rheingau. Die Nase ist sauber, sortentypisch und sehr fruchtig. Am Gaumen zeigt sich straffe Säure, dezent cremiges Mundgefühl, mittlerer Körper und wieder typische Aromatik. Positiv fällt das relativ trockene Geschmacksbild auf, negativ hingegen die arg dropsige Frucht, der Bitterton im Abgang und die gähnende Langeweile, die der Wein nach dem dritten Schluck verbreitet.

Um in der Discounterwelt zu bleiben, riete ich daher jedem, der mich fragt, statt eines Netto-Prinzen lieber zwei Aldi-Fritze zu kaufen. Zumindest wer nördlich des Aldi-Äquators wohnt, kann auf einen im Jahrgang 2016 sehr gelungenen ‚Edition Fritz Keller‘ Riesling für den halben Preis zurückgreifen, der im direkten Vergleich (er war zwei Tage länger offen) besser abschnitt.

Hier endet die Geschichte für alle, die über Google herkamen, auf der Suche nach einer Entscheidungshilfe, ob sie für zehn Euro einen Prinzen küssen kaufen sollen.

GG als Trennungsgrund?

Für Weinfreaks fängt sie hier aber eigentlich erst an: Das Weingut Schloss Rheinhartshausen war einmal VDP-Mitglied. Die Mitgliedschaft ist an den Besitzer gekoppelt und geht nicht automatisch auf neue Besitzer über. Laut diesem Zeitungsartikel, beziehungsweise den dort zitierten Statements des VDP stellten die Lergenmüllers nach dem Erwerb von Schloss Reinhartshausen einen Antrag auf Fortbestand der Mitgliedschaft im VDP für ihr Rheingauer Gut. Ob dieser abgelehnt oder später zurückgezogen wurde, ist mir nicht bekannt. Fest steht, es kam zu keiner weiteren Mitgliedschaft. Wer den Artikel liest, kommt aber unweigerlich zu dem Schluss, dass es eine Historie zwischen dem Verband und der Familie gibt. Nun muss das Spiel mit dem Begriff des Großen Gewächses nicht unbedingt Böses bedeuten. Doch ganz wie beim etablierten Großen Gewächs des VDP, setzt die Allianz aus Netto und Prinz auf die ansonsten unübliche Schreibweise mit zwei Mal großem G und Doppel-S. Näher heranrücken an das Vorbild kann man nicht. Auch die Verwendung der Abkürzung GG kann Zufall sein.

Was die ganze Geschichte für mich aber endgültig in ein betrübliches Licht rückt, ist die Lage Honigberg. Es ist nicht nur keine Große Lage nach VDP-Statut, es ist auch keine für das Erste Gewächs klassifizierte Lage nach hessischem Weinrecht. Es ist tatsächlich die örtliche Großlage, wenngleich die Parzellen für den Wein im ursprünglichen Honigberg liegen. GG aus der Großlage! Für mich dreht der Netto-Prinz der etablierten Weinwelt da eine Nase, so wie Netto dem nichts ahnenden Verbraucher. Das könnte sich rächen, denn weder die etablierte Weinwelt noch der gemeine Verbraucher lassen sich gerne eine Nase drehen. Gut möglich, dass es am Ende also nur Verlierer gibt. Was für ein Kasperltheater.

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